Falls Sie im Zuge der Online-Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz für schwangere Schülerinnen noch keine konkreten Angaben zur Einrichtung und zur Tätigkeit der schwangeren Schülerin im Schulpraktikum machen konnten, sind Sie verpflichtet, diese Angaben nachzutragen, sobald sie Ihnen bekannt sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie den individuellen Code aus der bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz dort eingeben müssen, damit wir die Nachmeldung des Schulpraktikums der entsprechenden schwangeren Schülerin zuordnen können. Diesen individuellen Code finden Sie auf der letzten Seite des PDF-Ausdrucks der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz, den Sie für Ihre Unterlagen erstellt haben.