Im WS 2021/2022 begann das erste Semester nach der neue Approbationsordnung (ZApprO) für Zahnärzte und Zahnärztinnen. Eine wesentliche Änderungen im Lehrplan ist die Durchführung einer Famulatur (§15 ZApprO).
Sie soll den Studierenden ermöglichen Einblicke in verschiedene zahnärztliche Tätigkeiten zu erlangen und mit unmittelbarem Patientenkontakt vertraut zu werden.
Es ist vorgesehen, die vierwöchige Famulatur nach Abschluss der ersten zahnärztlichen Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit (nach Ende des fünften und vor Beginn des neunten Semesters) anzutreten.
Die Famulatur ist ganztägig und mindestens zwei Wochen bei derselben Einrichtung/Praxis abzuleisten.
Die jeweilige Praxis oder Einrichtung muss von der zuständigen Universität anerkannt werden, welches einer schriftlichen Vereinbarung bedarf (s. Link rechts). Der von der Praxis unterschriebene Vertrag wird dem Dekanat vorgelegt. Die Praxis erhält nach Überprüfung der Angaben eine von der Universität signierte Version zurück.
Über den Link „Suche Famulaturpraxen“ können Studierende direkt Kontakt zu einer Praxis ihrer Wahl aufnehmen und nach Einigung einen Famulaturzeitraum festlegen.
Die jeweiligen PraxisinhaberInnen stellen den Studierenden nach Erbringung der Famulatur ein Zeugnis aus, welches vom Studierenden zur Anmeldung zum dritten zahnärztlichen Abschnitts vorzulegen ist. Die Vorlage des auszustellenden Zeugnisses sind unter Downloads verfügbar.
Postadresse:
Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde
z.Hd. OA Dr. Dietrich
Augustusplatz 2
55131 Mainz