Patientenverfügung
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz von 2005 "Vorsorge vor Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patienten- verfügung" hat das Ethikkomitee der Universitätmedizin Mainz eine
Leitlinie zur Ermittlung des Patientenwillens und zum Umgang mit Patientenverfügungen von Volljährigen für die Universitäts- medizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (98 KB)als .pdf-Datei (
hier als Word-Dokument (193 KB)) für die Ärzte und Pfleger des Universitätsklinikums Mainz als Richtlinie erarbeitet. Diese wurde 2010 entsprechend dem am 18.6.2009 beschlossenen
Gesetz über Patientenverfügungen (1.8 MB) überarbeitet und am 28.5.2010 vom Vorstand der Universitätsmedizin beschlossen. Sie gilt für die heute mit dem Fachbereich Medizin zusammengelegte neue Körperschaft des öffentlichen Rechts "Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz".
Dieser Leitlinie liegt je ein
Formular einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht (76 KB) als .pdf-Datei
(hier als Word-Dokument) (176 KB) bei, die Sie (jedermann) gerne für Ihre private Benutzung ausdrucken und ausfüllen können.
Weitere von der Universitätsmedizin erarbeiteten Leitlinien finden Sie auf unserer entsprechenden Seite, zum Beispiel die Patientenverfügung für die Notfallbehandlung, die "
Patientenanweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen (57 KB)".
