Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn



"ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Notrufnummern der JGU



Montags bis Freitags:
06131-39-22607
Sicherheit@uni-mainz.de

Außerhalb der Arbeitszeit und am Wochenende:
06131-39-22325 (Hauptpforte)

Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Flyer

Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung