Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn
"ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."
Wir bieten Beschäftigten, die von sexueller Belästigung betroffen sind, die Möglichkeit einer vertraulichen Beratung. Bitte kontaktieren Sie uns.
Frau Dr. Birgit Pfeiffer
Tel: 17-3373
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Frau A. Erny-Eirund
Tel: 17-3372
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