Korruption in der Medizin – ein Problem?
Nächster Themenabend der Medizinischen Gesellschaft Mainz am 5. April 2017
Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Den daraus entstandenen Strafbarkeitsrisiken an der Grenze zwischen zulässiger Kooperation und strafbarer Korruption widmet sich der nächste Themenabend der Medizinischen Gesellschaft Mainz am 5. April. Referent ist Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel, Mediziner und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er nimmt in seinem Vortrag „Korruption in der Medizin – ein Problem?“ Bezug auf konkrete Praxisfälle, bei deren rechtlicher Bewertung es derzeit große Verunsicherungen der Beteiligten gibt. Die Veranstaltung moderieren wird der Justiziar der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Rechtsanwalt Eckard Mäurer. Der Themenabend findet statt um 19.15 Uhr im Hörsaal Chirurgie (Gebäude 505H) der Universitätsmedizin Mainz (Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz). Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Bestechlichkeit ist zwar nach den Berufsordnungen der Ärzte verboten. Dennoch werden immer wieder Vorfälle bekannt, bei denen Pharmafirmen Ärzte zu großzügigen Fortbildungsveranstaltungen einluden, am Absatz von Medikamenten beteiligten, die Teilnahme an „Anwendungsbeobachtungen“ honorierten oder auch Krankenhäuser Prämien für die Einweisung von Patienten bezahlten. Infolge einer Gesetzeslücke konnten bis 2016 nur Ärzte in öffentlichen Krankenhäusern, sogenannte „Amtsträger“, für Bestechlichkeit strafrechtlich verfolgt werden. Bei niedergelassenen Ärzten hingegen war diese Handlung bis zum neuen Gesetz nicht strafbar. Nachdem einer langen und lebhaft geführten Diskussion über die Notwendigkeit und die rechtliche Ausgestaltung des neuen Gesetzes, wurde diese Lücke durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitsweisen geschlossen. Seitdem unterliegen insbesondere die neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) einer praktischen Bewährungsprobe – denn der Grat zwischen „gerade noch erlaubt“ und „eindeutig strafbar“ ist schmal. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind das Thema des aktuellen Vortragsabends der Medizinischen Gesellschaft Mainz.
Als Vertreter der Presse sind Sie herzlich zu diesem Abend eingeladen!
Wir bitten um redaktionellen Terminhinweis und -ankündigung im Veranstaltungskalender!
Kontakt
Univ.-Prof. Dr. med. Theodor Junginger,
Vorsitzender der Medizinischen Gesellschaft Mainz e.V.
Telefon: 06131 17-4168, Fax: 06131 17-5516,
E-Mail: junginger@uni-mainz.de
Die Medizinische Gesellschaft Mainz e.V.
Die Medizinische Gesellschaft Mainz e.V. ist ein Verein zur Förderung und Verbreitung medizinwissenschaftlicher Erkenntnisse. Nicht nur Ärzte, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen über aktuelle medizinische Themen durch Vorträge informiert werden. Mehr Infos zu den Veranstaltungen und das Programm der Gesellschaft finden Sie im Internet unter: http://www.mg-mainz.de/aktuelles.html
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort. Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten und jährlich rund 340.000 Menschen stationär und ambulant versorgen. Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden in der Universitätsmedizin Mainz eine untrennbare Einheit. Mehr als 3.600 Studierende der Medizin und Zahnmedizin sowie rund 630 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden hier ausgebildet. Mit rund 8.700 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Mainz zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor.
[Stand: 2023]
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