Der Klinik- und Pflegeausschuss
Der Klinik- und Pflegeausschuss der Universitätsmedizin Mainz berät den Vorstand in grundsätzlichen Angelegenheiten der Krankenversorgung.
Er setzt sich zusammen aus den Leitungen der Kliniken, Institute und sonstigen eigenständigen Einrichtungen mit Aufgaben in der Krankenversorgung, leitendem Personal aus der Pflege und den Ausbildungszentren für Gesundheitsfachberufe sowie der Patientenfürsprecherin oder dem Patientenfürsprecher nach § 25 Landeskrankenhausgesetz (LKG). Näheres wird durch die Satzung geregelt. Diese kann auch weitere Mitglieder vorsehen.
Die Vorstandsmitglieder der Universitätsmedizin Mainz, die nicht zugleich Mitglieder des Klinik- und Pflegeausschusses sind, sowie die Gleichstellungsbeauftragte gehören dem Klinik- und Pflegeausschuss mit beratender Stimme an.