Der Fachbereichsrat der Universitätsmedizin Mainz
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er ist ein Selbstverwaltungsorgan in der Universitätsmedizin Mainz. Den Vorsitz führt der Wissenschaftliche Vorstand. Eine Amtsperiode dauert drei Jahre. Die Amtszeit der Studierenden beträgt zwei Jahre.
Die Mitglieder des aktuellen Gremiums sowie weitere Informationen über den Fachbereichsrat finden Sie auf der Website des Ressorts Forschung und Lehre.