Vereinbarkeit von Beruf und Familie an der UM
Das Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" wird in der heutigen Gesellschaft immer wichtiger. Die Universitätsmedizin Mainz hilft ihren Beschäftigten mithilfe unterschiedlicher Angebote, die Herausforderung zwischen Beruf und Familie erfolgreich zu meistern.

Elternzeitprogramm
Das Elternzeitprogramm der Universitätsmedizin Mainz begleitet die Beschäftigten von der Schwangerschaftsanzeige bis zur Rückkehr in den Beruf. Sie erhalten allen notwendigen und hilfreichen Informationen rund um die Themen Elternzeit, Elterngeld und Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Mit einem Newsletter informieren wir unsere Elternzeitler:innen regelmäßig über relevante Neuigkeiten aus der UM und geben Tipps und Empfehlungen für die Gestaltung des Familienalltags. Unser Elternzeitprogramm unterstützt die Beschäftigten zudem beim Wiedereinstieg in den Beruf.
Kinderbetreuung
Die UM bietet ihren Beschäftigten verschiedene Möglichkeiten zur Kinderbetreuung:
- Betriebseigene Kinderkrippe „Unimediminis": Betreuung von Kindern im Alter von neun Monaten bis drei Jahren
- Eigene Kinderbetreuung im Kinderhaus „Villa Nees": Betreuung von Kindern zwischen zwei und sechs Jahren sowie Hortplätze für Kinder bis zehn Jahre
- Kindertagesstätte Zahlbach: Betreuungsmöglichkeiten vom Krippen- bis ins Hortalter
Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungsmöglichkeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der arbeitenden Eltern im Schichtdienst.
Weitere Infos auf der Webseite des Familienservicebüros
Pflege von Angehörigen
Wenn nahe Angehörige pflegebedürftig werden oder sind, wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für viele Familien zur Herausforderung. Im Rahmen des Pflegezeitgesetzes sowie des Familienpflegezeitgesetzes haben Beschäftigte der UM die Möglichkeit, kurzfristig auf unterschiedliche Pflegesituationen zu reagieren.
Auf Grundlage des Pflegezeitgesetzes können sich Beschäftigte für einen begrenzten Zeitraum ohne Entgeltfortzahlung von Tätigkeit freistellen lassen oder in Teilzeit arbeiten, um Angehörige zu pflegen oder zu versorgen.
Nach dem Familienpflegegesetz wird es Beschäftigten bei Zustimmung des Arbeitgebers ermöglicht, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Arbeitsstunden pro Woche zu reduzieren. Einen Anspruch auf Familienpflegezeit haben Beschäftigte nicht.
Weitere Infos auf der Website des Familienservicebüros