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Zusatzweiterbildung Palliativmedizin

Im  Jahr 2006 ist die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ in die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz aufgenommen worden.

Die Bezeichnung kann durch eine zwölfmonatige Tätigkeit in einer anerkannten Weiterbildungsstätte erworben werden, anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminare. Darüber hinaus ist ein 40-stündiger Weiterbildungskurs in Palliativmedizin zu besuchen.

In Rheinland-Pfalz werden die entsprechenden Basiskurse und Fallseminare durch die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Interdisziplinären Gesellschaft für Palliativmedizin angeboten.

Alle Kursangebote finden Sie unter: 

http://www.igpweb.org/weiterbildung.html