Zusatzweiterbildung Palliativmedizin
Im Jahr 2006 ist die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ in die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz aufgenommen worden.
Die Bezeichnung kann durch eine zwölfmonatige Tätigkeit in einer anerkannten Weiterbildungsstätte erworben werden, anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminare. Darüber hinaus ist ein 40-stündiger Weiterbildungskurs in Palliativmedizin zu besuchen.
In Rheinland-Pfalz werden die entsprechenden Basiskurse und Fallseminare durch die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Interdisziplinären Gesellschaft für Palliativmedizin angeboten.
Alle Kursangebote finden Sie unter: http://www.igpweb.org/weiterbildung.html