Nach § 63 des Landeshochschulgesetzes von Rheinland-Pfalz können zur Ergänzung und in begründeten Fällen zur Sicherstellung des Lehrangebots Lehraufträge erteilt werden. Um Ihnen, unseren Studierenden, neben der erforderlichen Theorie auch jede Menge Praxisinhalte vermitteln zu können, vergeben wir in jedem Semester Lehraufträge an erfahrene Fachkolleginnen und -kollegen. Die Kolleginnen und Kollegen, die oftmals eine eigene Praxis für Allgemeinmedizin führen, geben ihr Wissen und ihre Erfahrungen gerne an Sie weiter und stehen Ihnen für Fragen per Mail zur Verfügung.