Donnerstag
01. Mär

Informationsveranstaltung zum neuen Mutterschutzgesetz

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 01. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten, das sich an den Zielen eines modernen Mutterschutzes orientiert. Statt pauschaler Beschäftigungsverbote hat eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen, eine Anpassung des Arbeitsplatzes hat dabei Vorrang. Die Schwangere kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemeinsam mit ihren Vorgesetzten entscheiden, wie sie arbeiten möchte und welche Veränderungen ggf. ihr Arbeitsplatz braucht, um sich und ihr Kind zu schützen. Außerdem gilt das neue Mutterschutzgesetz jetzt auch für Studentinnen und Schülerinnen. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Vorgesetzte und Betroffene informieren.
Datum
01.03.2018
Uhrzeit
16:00 -17:30 Uhr
Ort
Hörsaal Innere Medizin Gebäude 205 Universitätsmedizin Mainz Langenbeckstr. 1 55131 Mainz
Veranstalter
Frauen- und Gleichstellungsbüro
Kurzbeschreibung
Informationsveranstaltung zum neuen Mutterschutzgesetz
Kosten
Der Eintritt ist frei!
Kontakt
Weitere Auskünfte erteilt das Frauen- und Gleichstellungsbüro, Tel. 06131 17-3374
Weitere Informationen
Zur Homepage
Downloads
Flyer_4s_Infoveranstaltung_Gleichstellungsbuero_050218_RZ.pdf

Erklärung:

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