„Sterbehilfe“
Medizinische Gesellschaft Mainz lädt am Mittwoch, 05. November 2014, um 19.15 Uhr zum Themenabend ein
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Doch es gibt Grauzonen. Der Bundestag will daher die Sterbehilfe reformieren. Die diesbezügliche Debatte ist kontrovers und verläuft quer durch die Parteien und Konfessionen. Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte Oktober einen Beschluss zur Sterbehilfe veröffentlicht, wonach dem mutmaßlichen Willen eines Patienten künftig mehr Beachtung geschenkt werden muss. Konkret geht es um Fälle, in denen keine Patientenverfügung erteilt wurde. In einer von der Medizinischen Gesellschaft Mainz, der Akademie für Ärztliche Fortbildung Rheinland Pfalz, dem Ärzteverein Mainz und der Friedrich-Naumann-Stiftung gemeinsam organisierten Veranstaltung am Mittwoch, 05. November 2014, ab 19.15 Uhr, soll die Thematik der Sterbehilfe aus ärztlicher, ethischer, juristischer und politischer Sicht diskutiert werden. Die Expertenrunde setzt sich zusammen aus PD Dr. Dirk Lanzerath, Geschäftsführer des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften (Bonn), Herbert Mertin, rheinland-pfälzischer Justizminister a.D. und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Dr. med. Klaus Maria Perrar, Oberarzt des Zentrums für Palliativmedizin der Uniklinik Köln, Prof. Dr. Torsten Verrel, Direktor des Kriminologischen Seminars im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Bonn sowie Univ.-Prof. Dr. Martin Weber, Leiter der Interdisziplinären Einrichtung für Palliativmedizin der Universitätsmedizin Mainz. Die Vizepräsidentin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Univ.-Prof. Dr. Mechthild Dreyer, wird den Abend moderieren. Veranstaltungsort ist der Hörsaal Chirurgie (Gebäude 505H) der Universitätsmedizin Mainz (Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz). Interessierte sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Viele Menschen haben Angst vor einem langen Leidensweg am Lebensende und fürchten lebensverlängernden Maßnahmen ausgeliefert zu sein. Sie möchten über das Ende ihres Lebens selbst entscheiden und verlangen dabei nach Hilfe. Ein Arzt hat einerseits das Leben des Patienten zu erhalten, andererseits hat er die Autonomie des Patienten zu respektieren. Schwere Krankheiten und lebensbedrohliches Leid im Kontext von ärztlicher Verantwortung, der Würde des Menschen und der Freiheit seines Willens – Sterbehilfe ist seit jeher ein Thema, das die Menschen bewegt. Schon im Eid des Hippokrates, auf den sich das ärztliche Tun bis heute bezieht, wird dieses Problem angesprochen und eindeutig Stellung genommen, wenn es heißt: „Auch werde ich niemandem ein tödliches Mittel geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und werde auch niemanden dabei beraten, auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben“. Das Selbstverständnis der Gesellschaft und ihrer Mitglieder sowie das vorherrschende Menschenbild haben sich seitdem allerdings gewandelt. Nach der aktuellen Rechtslage ist Beihilfe zum Suizid, etwa die Bereitstellung eines Mittels zur Selbsttötung, nicht strafbar. Allerdings hat sich die Ärzteschaft in ihrem Berufsrecht ein Verbot auferlegt, solche Hilfestellung zu leisten. Bei aktiver Sterbehilfe, also der Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch, drohen Haftstrafen. Passive Sterbehilfe, also der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen im Krankenhaus, ist wiederum erlaubt. Um Ärzten und Patienten Rechtssicherheit und Klarheit zu geben, macht sich aktuell eine Parlamentariergruppe für eine gesetzliche Zulassung ärztlicher Sterbehilfe stark. Dabei geht es den Abgeordneten von Union und SPD allerdings nicht darum, dass die Tötung auf Verlangen legalisiert werden soll. Sie plädieren für eine zivilrechtliche Regelung der Sterbehilfe im Bürgerlichen Gesetzbuch. Am 13. November 2014 werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erstmals über eine mögliche gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe beraten. Das Parlament soll dann im kommenden Jahr entscheiden. Die geplante gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und die Medienberichterstattung über zwei aktuelle Fälle (MDR-Intendant Udo Reiter und US-Bürgerin Brittany Maynard) haben die Diskussion zu diesem Thema auch außerhalb der Legislative erneut angefacht. Dabei geht es beispielsweise um Fragen, manche würden sagen Fakten, wie „Kann gute Palliativmedizin Suizidwünsche bei Schwerstkranken reduzieren?“, „Ist eine ethische, für alle verbindliche Verurteilung des freiverantwortlichen Suizids heute noch haltbar?“ sowie „Wie ist mit den Erfahrungen mit einer ärztlich erlaubten Suizidbeihilfe in US Bundesstaat Oregon hier in Deutschland umzugehen?“. Vertrauen und sozialer Druck sind ebenso diskutierte Themenaspekte. Eine finale Antwort auf diese und andere Fragen wird der aktuelle Themenabend der Medizinischen Gesellschaft nicht liefern können, einen interessanten und fachkundigen Einblick in die Diskussion schon. Als Vertreter der Presse sind Sie herzlich zu diesem Abend eingeladen! Wir bitten um redaktionellen Terminhinweis und -ankündigung im Veranstaltungskalender! Weitere Termine der Medizinischen Gesellschaft Mainz:
- 03.12.2014 Die griechischen Tragödien:
modern-psychologische und psychiatrische Aspekte - 14.01.2015 Wahnsinn und Kunst
- 04.02.2015 Viren und Krebs
- 04.03.2015 Medizin als Ware wie jede andere? -
Das Dilemma zwischen Berufsethik und Kommerzlogik
Univ.-Prof. Dr. med. Theodor Junginger,
Vorsitzender der Medizinischen Gesellschaft Mainz e.V.
Telefon: 06131 17-4168, Fax: 06131 17-5516,
E-Mail: junginger@uni-mainz.de Die Medizinische Gesellschaft Mainz e.V.
Die Medizinische Gesellschaft Mainz e.V. ist ein Verein zur Förderung und Verbreitung medizinwissenschaftlicher Erkenntnisse. Nicht nur Ärzte, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen über aktuelle medizinische Themen durch Vorträge informiert werden. Mehr Infos zu den Veranstaltungen und das Programm der Gesellschaft finden Sie im Internet unter: www.mg-mainz.de/aktuelles.html
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort. Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten und jährlich rund 403.000 Menschen stationär und ambulant versorgen. Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden in der Universitätsmedizin Mainz eine untrennbare Einheit. Rund 3.700 Studierende der Medizin und Zahnmedizin sowie rund 590 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden hier ausgebildet. Mit rund 9.000 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Mainz zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor. Weitere Informationen im Internet unter www.unimedizin-mainz.de
[Stand: 2024]
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