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Universitätsmedizin Mainz lockert ihr Besuchsverbot

Neue Besucherregelung erlaubt eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten

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Die Universitätsmedizin Mainz lockert im Einklang mit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ihre Besucherregelungen: Ab Freitag, 3. Juli 2020, sind Krankenbesuche durch Angehörige in eingeschränktem Umfang wieder möglich. Jeder Patient kann im Zeitraum von 15.00 bis 19.00 Uhr täglich einen Angehörigen für eine Stunde als Besucher empfangen. Der Schutz von Patienten und Mitarbeitenden ist weiterhin oberstes Handlungsmaxime.

Besuchsberechtigte

Entsprechend der aktuell gültigen 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zählen zu den besuchsberechtigten Personen: Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen, eheliche und nicht eheliche Lebenspartner sowie Kinder, sonstige nahe Angehörige und andere nahestehende Personen.

Aus therapeutischen oder medizinischen Gründen können nach Rücksprache mit dem betreuenden medizinischen und pflegerischen Personal im Einzelfall auch andere Personen die Patienten besuchen.

Besuchszeiten

Von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr können besuchsberechtigte Personen Patienten der Universitätsmedizin Mainz besuchen. Nach 20.00 Uhr bitten wir alle Besucher das Klinikgelände zu verlassen.

Außerhalb der Besuchszeiten sind nach vorheriger Anmeldung und Terminvereinbarung auch Angehörigengespräche und die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen und/oder Behandlungen möglich.

Voraussetzungen

Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitenden müssen die Besucher bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die gelockerten Besuchsmöglichkeiten nutzen zu können. So ist die Einhaltung der derzeit notwendigen Schutzmaßnahmen (Tragen Mund-Nasen-Schutz und Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln) verpflichtend. Dies gilt sowohl in den Patientenzimmern und den Stationsbereichen als auch für den gesamten Innen- und Außenbereich des Geländes der Universitätsmedizin Mainz.

Besuchsverbot

Da weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz dringend geboten sind, sind bestimmte Personengruppen von den Lockerungen ausgenommen. Ein Besuchsverbot gilt generell für Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind und/oder erkennbare Atemwegsinfektionen aufweisen, zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet sind, die ungeschützten Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten bzw. COVID-19-Erkrankten hatten sowie jene Menschen, die die Schutzmaßnahmen nicht einhalten bzw. deren Einhaltung nicht gewährleisten können.

Der Universitätsmedizin Mainz ist bewusst, dass auch eine wieder gelockerte Besuchsregelung den Beteiligten einiges abverlangt. Wir bitten jedoch um Verständnis, da sich derartigen Maßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes von Patienten und Mitarbeitenden als sehr erfolgreich erwiesen haben.

 

Pressekontakt:
Barbara Reinke,
Stabsstelle Unternehmenskommunikation, Universitätsmedizin Mainz,
Tel.: 06131/17-7428, Fax: 06131/17-3496, E-Mail:  pr@unimedizin-mainz.de

 

Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort. Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten. Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden in der Universitätsmedizin Mainz eine untrennbare Einheit. Rund 3.400 Studierende der Medizin und Zahnmedizin werden in Mainz ausgebildet. Mit rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Universitätsmedizin zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor. Weitere Informationen im Internet unter www.unimedizin-mainz.de