Forschungsdatenmanagement in Drittmittelanträgen

Viele Förderorganisationen verlangen inzwischen verbindliche Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten im Rahmen von Drittmittelanträgen. Diese Angaben sind Teil der Antragsprüfung und können Einfluss auf die Begutachtung und Förderentscheidung haben.

Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Förderorganisation, Förderlinie und Projektart.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine übersichtliche Zusammenstellung der Anforderungen ausgewählter Fördermittelgeber (z. B. DFG, BMBFTR, Horizon Europe, VolkswagenStiftung) sowie Hinweise, wie diese Anforderungen im Rahmen der Antragstellung berücksichtigt werden können.

 

Zur Vorbereitung Ihres DFG-Antrags steht Ihnen der Leitfaden zur Antragstellung der DFG zur Verfügung. Er erläutert, welche Angaben im Antrag erforderlich sind und enthält auch Hinweise zu den Erwartungen an das Forschungsdatenmanagement.

Deutsch: DFG-Leitfaden zur Antragstellung
Englisch: Proposal Preparation Instructions

Die DFG ergänzt den Leitfaden zur Antragstellung durch eine Checkliste zum Forschungsdatenmanagement. Sie enthält Leitfragen, anhand derer die wesentlichen Aspekte des Umgangs mit Forschungsdaten im Antrag dargestellt werden sollen.

Deutsch: DFG-Checkliste zum Forschungsdatenmanagement
English: DFG-Checklist for Handling of research data

Die DFG veröffentlicht fachspezifische Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten, die in den jeweiligen Fachkollegien berücksichtigt werden. Sie berücksichtigen fachspezifische Unterschiede und dienen als Orientierung für den Umgang mit Forschungsdaten in den Lebenswissenschaften.

Fachspezifische Empfehlungen der DFG (Lebenswissenschaften)
Leitfaden für qualitätsfördernde Aspekte in der Medizin und Biomedizin

Der Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) definiert verbindliche Standards für gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliche Integrität. Seine Umsetzung ist Voraussetzung für die Einwerbung von DFG-Fördermitteln und betrifft sowohl Forschende als auch wissenschaftliche Einrichtungen.

Deutsch und Englisch: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis 

 

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) betrachtet Forschungsdaten als zentrale Grundlage für wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, Innovation sowie gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt. Ein verbesserter Zugang zu hochwertigen Forschungsdaten soll neue Forschungsansätze ermöglichen, die Verknüpfung von Daten über Disziplinen und Sektoren hinweg fördern und die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems stärken.

Um dieses Innovationspotenzial besser auszuschöpfen, unterstützt das BMFTR den Zugang, die Bereitstellung und die Nutzung von Forschungsdaten, unter anderem auf Grundlage des Aktionsplans Forschungsdaten sowie durch die Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen, etwa im geplanten Forschungsdatengesetz. Dabei kommt der Entwicklung gemeinsamer Methoden, Standards und Formate für einen sektoren- und domänenübergreifenden Datenaustausch eine besondere Bedeutung zu.

Im Kontext der Projektförderung legt das BMFTR einen besonderen Schwerpunkt auf die systematische Erschließung, Verknüpfung und Nutzung von Forschungsdaten. Forschungsdaten sollen so bereitgestellt werden, dass sie domänen- und sektorenübergreifend auffindbar und anschlussfähig sind und langfristig zur Stärkung datengetriebener Forschung, Innovation und neuer Kooperationsformen beitragen.

Die konkreten Anforderungen an das Forschungsdatenmanagement werden in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegt und sind ausschreibungsspezifisch zu prüfen. In der Regel wird dabei auf etablierte Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis Bezug genommen; Ausgaben für Maßnahmen des Forschungsdatenmanagements können abhängig von der Förderlinie als zuwendungsfähig anerkannt werden.

BMBFTR-Aktionsplan Forschungsdaten

Horizon Europe stellt verbindliche Anforderungen an ein verantwortungsvolles, transparentes und an den FAIR-Prinzipien orientiertes Forschungsdatenmanagement. Für Projekte, in denen Forschungsdaten oder andere Forschungsergebnisse wie Software, Protokolle oder Workflows erzeugt oder weiterverwendet werden, ist ein Datenmanagementplan (DMP) verpflichtend und integraler Bestandteil der Förderung; Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte Förderlinien des Europäischen Forschungsrats (European Research Council (ERC)).

Bereits im Antrag ist eine konzeptionelle Darstellung des geplanten Umgangs mit Forschungsdaten vorzulegen. Der vollständige Datenmanagementplan ist in der Regel innerhalb der ersten sechs Monate nach Projektbeginn einzureichen und während der Laufzeit bei Bedarf zu aktualisieren. Der Zugang zu Forschungsdaten soll dabei nach dem Prinzip „so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig“ gestaltet werden, wobei rechtliche, ethische oder kommerzielle Einschränkungen transparent zu begründen sind.

Horizon Europe erwartet, dass Forschungsdaten und andere relevante Ergebnisse unter Verwendung geeigneter internationaler Standards, strukturierter Metadaten, persistenter Identifikatoren und vorzugsweise offener Lizenzen bereitgestellt werden. Metadaten sollen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Zu veröffentlichen sind insbesondere jene Daten, die für die Überprüfung wissenschaftlicher Publikationen erforderlich sind, sowie alle Datensätze, 

die im Datenmanagementplan zur Veröffentlichung vorgesehen sind. Die Ablage erfolgt in vertrauenswürdigen, fachlich geeigneten Repositorien; projekt- oder verlagsgebundene Webseiten gelten hierfür nicht als ausreichend.

Darüber hinaus sind im Datenmanagementplan Angaben zur langfristigen Sicherung und Zugänglichkeit der Daten zu machen. Eine Aufbewahrung über mehrere Jahre wird empfohlen und orientiert sich an fachspezifischen Gepflogenheiten sowie an den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis. Vorgaben und Vorlagen für die Erstellung von Datenmanagementplänen stellt die Europäische Kommission über das Funding & Tenders Portal zur Verfügung.

Deutsch: Europäischer Verhaltenskodex für wissenschaftliche Integrität
Englisch: The European Code of Conduct for Research Integrity

Die VolkswagenStiftung erwartet bei Fördervorhaben, in denen im Projekt größere Mengen an Forschungsdaten erzeugt oder genutzt werden, die Einreichung eines Datenmanagementplans (DMP) als Teil der Antragstellung. Dieser Plan kann als eigenständige Anlage dem Antrag beigefügt werden und fließt gegebenenfalls in die Begutachtung ein. Wenn im Projekt noch kein konkretes Repositorium für die Datenspeicherung feststeht, wird empfohlen, den von der Stiftung bereitgestellten Basis-Datenmanagementplan zu nutzen; andernfalls sollte der Plan des gewählten Ziel-Repositoriums Grundlage der Angaben sein.

Zudem enthält die Open Science Policy der VolkswagenStiftung weiterführende Hinweise zum Umgang mit Forschungsdaten und zur Offenheit von Forschungsergebnissen im Rahmen des gesamten Projektverlaufs.

Einige Förderformate der Stiftung sehen darüber hinaus spezielle Unterstützungsangebote vor: Für bereits geförderte Projekte können zusätzliche Mittel zur Aufbereitung und Bereitstellung von Forschungsdaten für die Nachnutzung beantragt werden, wenn das Repositorium bereits definiert ist und entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllt.

Informationen für Antragstellende
Basis-Datenmanagementplan
Open Science Policy