Philipp Menke erhält den 3. Platz im Wettbewerb „NextLevel Arbeitsmedizin 2025“
Das Nachwuchsförderungsprogramm des Aktionsbündnis Arbeitsmedizin schrieb im vergangenen Jahr einen Wettbewerb für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung aus: „NextLevel Arbeitsmedizin 2025“. Ziel ist es für die Digitalisierung, den demografischen Wandel sowie die zunehmende Flexibilisierung in der Arbeitswelt Best-Practice-Beispiele und betriebliche Initiativen auszuzeichnen.
Herr Philipp Menke, Weiterbildungsassistent für Arbeitsmedizin, des Instituts für Lehrergesundheit der Universitätsmedizin Mainz erhielt für sein Projekt „Hybridverfahren bei arbeitsmedizinischen Vorsorgen (Themenfeld: TeleCare on Site)“ den 3. Platz des Wettbewerbs.
In seinem Projekt beschreibt er Nutzen sowie Optimierungsmöglichkeiten von Hybridverfahren in der arbeitsmedizinischen Vorsorge am Beispiel von Förderschulen mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung in Rheinland Pfalz: klassische Präsenztermine werden mit digitalen Methoden (Online Anamnesebögen und Videosprechstunden) kombiniert. Ziel ist, den hohen organisatorischen, zeitlichen und logistischen Aufwand für die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge zu reduzieren, ohne die Qualität der Versorgung zu mindern. Hierbei kommen kontinuierlicher Reevaluation und Anpassung der Prozesse nach den einzelnen Schulbesuchen zum Einsatz. Ein Plan gliedert die Vorsorge in Arbeitspakete. Ein interdisziplinäres Team (Ärzt:innen, Epidemiologie, Datenbankmanagement) verantwortet Vorgehensweisen, Qualitätssicherung und Auswertung der Daten für Berichterstattung und Forschung. Die Evaluation (u. a. Online‑Fragebögen, mündliches Feedback von Schulleitungen und Schulbediensteten) zeigte hohe Zufriedenheit mit dem hybriden Modell, insbesondere hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und besseren Terminplanung. Die Kombination aus Präsenz‑ und digitalen Elementen wird von allen Beteiligten als sinnvoll und entlastend wahrgenommen.
Das Projekt zeigt, dass sich hybride Vorsorgeformate in der Arbeitsmedizin bewähren, sofern sie sorgfältig geplant, kontinuierlich evaluiert und an rechtliche und technische Rahmenbedingungen angepasst werden. Perspektivisch kann dieses Modell als zukunftsfähiger Standard dienen und für weitere Vorsorgebereiche und multi‑zentrische Anwendungen übernommen werden.
Wir freuen uns sehr, dass ein Mitarbeiter unseres Instituts für die Ausarbeitung des Projekts die Auszeichnung erhalten hat.