Gefährdungsbeurteilung zum Schutz schwangerer Bediensteter

Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 13. Juni 2016 sind alle Schul- und Seminarleitungen aufgefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz und Mutterschutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nachzukommen.

Informationen für die Dienststellenleitung

Informationen für werdende Mütter 

Hierzu bitten wir Sie binnen eines Werktages ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft, die Online-Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wenn möglich sollte dies zusammen mit der Schwangeren erfolgen.

Die Online-Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist sehr umfassend, damit möglichst alle beruflichen Tätigkeiten der Schwangeren berücksichtigt werden. 

 

Folgende Dokumente und Informationen werden benötigt, um die Gefährdungsbeurteilung abzuschließen:

  • Angaben zur Schwangerschaft (voraussichtlicher Entbindungstermin und aktuelle Schwangerschaftswoche laut Angaben der Schwangeren/ärztlichem Attest)
  • Schulnummer und EPoS-Adresse
  • Immunitätsnachweise bezüglich Masern, Röteln, Ringelröteln und Windpocken (z.B. Impfpass, Mutterpass, Laborergebnisse)

Hinweise zu den erforderlichen Immunitätsnachweisen:

1. Wir benötigen den vollständigen Impfpass.

  • Bei zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern/Röteln/Windpocken ist von Immunität auszugehen.

2. Alternativ kann ein IgG-Titer gegen Masern/Röteln/Windpocken bestimmt werden.

  • Ein positiver IgG-Titer belegt Immunität.

3. Es gibt keine Impfung gegen Ringelröteln.

  • Wir benötigen daher einen IgG-Titer gegen Parvovirus B 19 (Ringelröteln).

Bitte scannen Sie die Immunitätsnachweise der Schwangeren ein und übersenden diese nach Abschluss der Online-Gefährdungsbeurteilung via EPoS an IfL@sl.bildung-rp.de

Alternativ kann die Schwangere die Immunitäten durch ihre behandelnde Ärzt:in bestimmen lassen. 

Bitte beachten Sie, dass eine Fax-Übermittlung keinen Datenschutz bietet.

Die Immunitätsnachweise können über eine verschlüsselte Webanwendung auch von der Schwangeren direkt an das IfL gesendet werden. Die hierzu notwendigen Zugangsdaten erhält die Schwangere als Antwort auf eine E-Mail (ohne Anlagen!) mit dem Betreff "Datenaustausch mit dem IfL" an info-ifl@unimedizin-mainz.de


Weiter zur Online-Gefährdungsbeurteilung


Sofern die Online-Gefährdungsbeurteilung unterbrochen werden muss, können Sie die Eingaben zwischenspeichern. Eine Anleitung findet sich bei Bedarf hier (PDF 214,0 KB).


Zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen zu kontaktieren: