Gefährdungsbeurteilung zum Schutz schwangerer Schülerinnen
Wichtige Informationen für die Schulleitung
Hierzu bitten wir Sie binnen eines Werktages ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft, die Online-Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Dies sollte möglichst gemeinsam mit der schwangeren Schülerin und bei minderjährigen Schwangeren zusätzlich mit deren Erziehungsberechtigten geschehen.
Die Online-Gefährdungsbeurteilung ist sehr umfassend, damit möglichst alle schulischen Tätigkeiten -auch im Rahmen von Schulpraktika- berücksichtigt werden.
Für den Ausbildungsbetrieb muss die Gefährdungsbeurteilung vom jeweiligen Arbeitgeber durchgeführt werden.
VOR BEGINN DER ONLINE-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Folgende Dokumente und Informationen werden benötigt, um die Gefährdungsbeurteilung abzuschließen:
- Angaben zur Schwangerschaft (voraussichtlicher Entbindungstermin und aktuelle Schwangerschaftswoche laut Angaben der Schwangeren/ärztlichem Attest)
- Schulnummer und EPoS-Adresse
- Immunitätsnachweis bezüglich Masern, Röteln, Ringelröteln und Windpocken (z.B. Impfpass, Mutterpass, Laborergebnisse)
1. Wir benötigen den vollständigen Impfpass.
- Bei zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern/Röteln/Windpocken ist von Immunität auszugehen.
- Ein positiver IgG-Titer belegt Immunität.
- Wir benötigen daher einen IgG-Titer gegen Parvovirus B 19 (Ringelröteln).
Alternativ kann die Schwangere die Immunitäten durch ihren behandelnden Arzt/Ärztin bestimmen lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine Fax-Übermittlung keinen Datenschutz bietet.
Die Immunitätsnachweise können über eine verschlüsselte Webanwendung auch von der Schwangeren, direkt an das IfL gesendet werden. Die hierzu notwendigen Zugangsdaten erhält die Schwangere als Antwort auf eine E-Mail (ohne Anlagen!) mit dem Betreff "Datenaustausch mit dem IfL" an info-ifl@unimedizin-mainz.de
Sofern die Online-Gefährdungsbeurteilung unterbrochen werden muss, können Sie die Eingaben zwischenspeichern. Eine Anleitung finden Sie bei Bedarf hier (PDF 355,4 KB)
Die Datenerfassung für die Online-Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz wurde vereinfacht. Sie finden diese unter folgendem Link:
Weiter zur Online-Gefährdungsbeurteilung
Zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen zu kontaktieren:
- telefonisch unter 06131/17-8850
- per E-Mail unter info-ifl@unimedizin-mainz.de
- via EPoS an IfL@sl.bildung-rp.de