Gefährdungsbeurteilung zum Schutz schwangerer Schülerinnen
Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 5. November 2018 sind alle Schulleitungen aufgefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung des "Schul-Arbeitsplatzes" einer schwangeren Schülerin gemäß Mutterschutzgesetz nachzukommen.
Wichtige Informationen für die Schulleitung
Hierzu bitten wir Sie
binnen eines Werktages ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft, die
Online-Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Dies sollte möglichst
gemeinsam mit der schwangeren Schülerin und
bei minderjährigen Schwangeren zusätzlich mit deren Erziehungsberechtigten geschehen.
Die Online-Gefährdungsbeurteilung ist sehr umfassend, damit möglichst alle schulischen Tätigkeiten -auch im Rahmen von Schulpraktika- berücksichtigt werden.
Für den Ausbildungsbetrieb muss die Gefährdungsbeurteilung vom jeweiligen Arbeitgeber durchgeführt werden.VOR BEGINN DER ONLINE-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Folgende Dokumente und Informationen werden benötigt, um die Gefährdungsbeurteilung abzuschließen:- Angaben zur Schwangerschaft (voraussichtlicher Entbindungstermin und aktuelle Schwangerschaftswoche laut Angaben der Schwangeren/ärztlichem Attest)
- Schulnummer und EPoS-Adresse
- Immunitätsnachweis bezüglich Masern, Röteln, Ringelröteln und Windpocken (z.B. Impfpass, Mutterpass, Laborergebnisse)
Hinweise zu den erforderlichen Immunitätsnachweisen1. Wir benötigen den vollständigen
Impfpass.
- Bei zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern/Röteln/Windpocken ist von Immunität auszugehen.
2. Alternativ kann ein IgG-Titer gegen Masern/Röteln/Windpocken bestimmt werden.
- Ein positiver IgG-Titer belegt Immunität.
3. Es gibt keine Impfung gegen Ringelröteln.
- Wir benötigen daher einen IgG-Titer gegen Parvovirus B 19 (Ringelröteln).
Bitte scannen Sie die
Immunitätsnachweise der Schwangeren ein und übersenden diese nach Abschluss der Online-Gefährdungsbeurteilung
via EPoS an
IfL@sl.bildung-rp.deAlternativ kann die Schwangere die Immunitäten durch ihren
behandelnden Arzt/Ärztin bestimmen lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine Fax-Übermittlung keinen Datenschutz bietet.Die Immunitätsnachweise können über eine
verschlüsselte Webanwendung auch
von der Schwangeren, direkt an das IfL gesendet werden. Die hierzu notwendigen
Zugangsdaten erhält die Schwangere als Antwort auf eine E-Mail (ohne Anlagen!) mit dem
Betreff "Datenaustausch mit dem IfL" an info-ifl@unimedizin-mainz.deSofern die Online-Gefährdungsbeurteilung unterbrochen werden muss, können Sie die Eingaben zwischenspeichern. Eine Anleitung finden Sie bei Bedarf
hier (Pdf, 355,4 KB)
Die Datenerfassung für die Online-Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz wurde vereinfacht. Sie finden diese unter folgendem Link:
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