Hinweise zu den erforderlichen Immunitätsnachweisen1. Wir benötigen den vollständigen
Impfpass.
- Bei zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern/Röteln/Windpocken ist von Immunität auszugehen.
2. Alternativ kann ein IgG-Titer gegen Masern/Röteln/Windpocken bestimmt werden.
- Ein positiver IgG-Titer belegt Immunität.
3. Es gibt keine Impfung gegen Ringelröteln.
- Wir benötigen daher einen IgG-Titer gegen Parvovirus B 19 (Ringelröteln).
Bitte scannen Sie die
Immunitätsnachweise der Schwangeren ein und übersenden diese nach Abschluss der Online-Gefährdungsbeurteilung
via EPoS an
IfL@sl.bildung-rp.deAlternativ kann die Schwangere die Immunitäten durch ihren
behandelnden Arzt/Ärztin bestimmen lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine Fax-Übermittlung keinen Datenschutz bietet.Die Immunitätsnachweise können über eine
verschlüsselte Webanwendung auch
von der Schwangeren direkt an das IfL gesendet werden. Die hierzu notwendigen
Zugangsdaten erhält die Schwangere als Antwort auf eine E-Mail (ohne Anlagen!) mit dem
Betreff "Datenaustausch mit dem IfL" an
info-ifl@unimedizin-mainz.deinfo-ifl@unimedizin-mainz.deSofern die Online-Gefährdungsbeurteilung unterbrochen werden muss, können Sie die Eingaben zwischenspeichern. Eine Anleitung findet sich bei Bedarf
hier (PDF 214,0 KB).