Information zu den Leistungsnachweisen

Sommersemester 2015

Seminar und Praktikum Biochemie/Molekularbiologie

Leistungsnachweis Praktikum: Der Erhalt des Leistungsnachweises beruht auf dem Bestehen von drei Teilleistungen: regelmäßiger Teilnahme (Teilleistung A), ausgeglichenen Leistungen im praktischen Teil (Teilleistung B), ausgeglichene Leistungen bei mindestens einer mündlichen Prüfungen (Teilleistung C) und jeweiliges Bestehen der beiden Klausuren (Teilleistung D1 und D2). Der Besuch der Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an den Klausuren während des Semesters.

(A) Die erforderliche regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn die Anwesenheit gemäß §17 der Studienordnung vom 18.7.2011 (Humanmedizin) bzw. §22 der Studienordnung vom 7.9.2010 (Zahnmedizin) in 10 der 11 Einheiten nachgewiesen werden kann.

(B) Die Studierenden werden mindestens einmal zu den Inhalten des Praktikumsabschnitts mündlich testiert. Für das Bestehen muss, wenn zwei Testate durchgeführt werden, der Mittelwert der Bewertungen insgesamt der Note 4 entsprechen (Note 1 – sehr gut; Note  6 – ungenügend).

(C) Es werden 2 e-Klausuren in den Räumen der ZDV geschrieben:
Teilleistung C1:Freitag, 5.6.2015, 17.00 bis 19.00 Uhr (Klausur P1),
Teilleistung C2: Freitag, 10.7.2015, 17.00 bis 19.00 Uhr. (Klausur P2).

Die Prüfungen werden als Nicht-Multiple-Choice-Klausuren durchgeführt. Vor der ersten Klausur wird über ILIAS eine Probeklausur zur Verfügung gestellt.
Der Prüfungsstoff für beide Klausuren wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Jede Klausur wird separat als Teilleistung C1 und Teilleistung C2 gewertet. Zum Bestehen müssen jeweils  mehr als 50% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Ist eine der beiden Klausuren nicht bestanden, muss nur die nicht bestandene Klausur wiederholt werden. Teilpunkte werden nicht vergeben. Ein Ausgleich findet nicht statt.
Sollte die Teilnahme an einer der beiden Klausuren krankheitsbedingt nicht möglich sein, ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen.

Wiederholung: Der Termin der Wiederholerklausuren zu Semesterende wird rechtzeitig bekannt gegeben. Zur Teilnahme an einer der Wiederholerklausuren ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, Termin siehe Ankündigung auf der Lehrehomepage der Institute. Die Anmeldung und Teilnahme an der Wiederholerklausur wird als weiterer Versuch gezählt.
Für die 2. Wiederholung (3. und letzter Versuch) wird der erneute Besuch der Veranstaltung dringend empfohlen, Anmeldung erfolgt über über Jogustine.
Vor der 2. Wiederholung ist ein Beratungsgespräch bei einem Unterrichtsbeauftragten der Institute durchzuführen.
Bitte beachten Sie das Merkblatt für Wiederholer auf der Lehrehomepage der Institute.
Gemäß §25 der Studienordnung vom 18.7.2011 (Humanmedizin) bzw. §22 der Studienordnung vom 7.9.2010 (Zahnmedizin) dürfen Unterrichtsveranstaltungen mit Leistungsnachweis nur zweimal wiederholt werden.

Leistungsnachweis Seminar: Der Erhalt des Leistungsnachweises beruht auf dem Bestehen von drei Teilleistungen: regelmäßiger Teilnahme (Teilleistung A), der Präsentation eines Referats über ein vorgegebenes Thema mit einer Bewertung von mindestens 6 von 10 Punkten (Teilleistung B) und jeweiliges Bestehen der  beiden Klausuren (Teilleistung C1 und C2).
 Die Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an den Klausuren im selben Semester.

(A) Die erforderliche regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn die Anwesenheit gemäß §17 der Studienordnung vom 18.7.2011 (Humanmedizin) in 7 der 8 Einheiten nachgewiesen werden kann.

(B) Jede/r Studierende hält ein Referat zu einem thematisch und terminlich vorgegebenen Thema, das in Beziehung zur jeweiligen Unterrichtseinheit steht. Die Bewertung im Bereich von 0 bis 10 Punkten wird von den Dozenten sowohl in einer Institutsliste registriert als auch auf der Testatkarte eigetragen. Mindestens 6 Punkte sind erforderlich.

(C) Es werden 2 e-Klausuren in den Räumen der ZDV geschrieben:
Teilleistung C1: Freitag, 5.6.2015, 17.00 bis 19.00 Uhr (Klausur S1),
Teilleistung C2: Freitag, 10.7.2015, 17.00 bis 19.00 Uhr (Klausur S2).

Die Prüfungen werden als Nicht-Multiple-Choice-Klausuren durchgeführt. Vor der ersten Klausur wird über ILIAS eine Probeklausur zur Verfügung gestellt.
Der Prüfungsstoff für beide Klausuren wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Jede Klausur wird separat als Teilleistung C1 und Teilleistung C2 gewertet. Zum Bestehen müssen jeweils  mehr als 50% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Ist eine der beiden Klausuren nicht bestanden, muss nur die nicht bestandene Klausur wiederholt werden.Teilpunkte werden nicht vergeben. Ein Ausgleich findet nicht statt.
Sollte die Teilnahme an einer der beiden Klausuren krankheitsbedingt nicht möglich sein, ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen.

Wiederholung: Die Termine der Wiederholerklausuren zu Semesterende wird rechtzeitig bekannt gegeben. Zur Teilnahme an einer der Wiederholerklausuren ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, siehe Ankündigung auf der Lehrehomepage der Institute. Die Anmeldung und Teilnahme an der Wiederholerklausur wird als weiterer Versuch gezählt.
Für die 2. Wiederholung (3. und letzter Versuch) wird der erneute Besuch der Veranstaltung dringend empfohlen, Anmeldung erfolgt über über Jogustine.
Vor der 2. Wiederholung ist ein Beratungsgespräch bei einem Unterrichtsbeauftragten der Institute durchzuführen.
 Bitte beachten Sie das Merkblatt für Wiederholer auf der Lehrehomepage der Institute.
Gemäß §25 der Studienordnung vom 18.7.2011 (Humanmedizin) bzw. §22 der Studienordnung vom 7.9.2010 (Zahnmedizin) dürfen Unterrichtsveranstaltungen mit Leistungsnachweis nur zweimal wiederholt werden.  

Integriertes Seminar Biochemie mit klinischen Fächern

Leistungsnachweis: Der Erhalt des Leistungsnachweises beruht auf dem Bestehen von drei Teilleistungen: regelmäßiger Teilnahme (Teilleistung A) und der Präsentation eines Referats über ein vorgegebenes Thema (Teilleistung B) und einer mindestens zweimaligen Bewertung der Mitarbeit (Teilleistung C).

(A) Die erforderliche regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn die Anwesenheit gemäß §17, (2) und (3) der Studienordnung vom 18.7.2011 in 10 der 11 Einheiten nachgewiesen werden kann. (Einschließlich der zusätzlich am Ende der Vorlesungszeit angebotenen Nachholeinheit, Termin wird auf der Homepage des Instituts bekannt gegeben).  

(B) Jede/r Studierende hält ein Referat zu einem thematisch und terminlich vorgegebenen Thema, das in Beziehung zur jeweiligen Unterrichtseinheit steht, ggf. am Nachholtermin mit einem entsprechenden Thema. Die Bewertung des Referats mit den Noten 1 bis 5 wird von den Dozenten sowohl in einer Institutsliste registriert als auch auf der Testatkarte eingetragen. Für das Bestehen des Seminars  muß das Referat mindestens mit „ausreichend“ (Note 4) bewertet werden.

(C) Jede/r Studierende wird während des gesamten Seminars hinsichtlich ihrer/seiner Mitarbeit mindestens zweimal mit (+), (Ø) oder (-) bewertet. Die Bewertungen werden von den Dozenten sowohl in einer Institutsliste registriert als auch auf der Testatkarte eingetragen. Für das Bestehen des Seminars muss die Bilanz dieser Beurteilungen insgesamt ausgeglichen sein.

Wiederholung: Für die 2. Wiederholung (3. und letzter Versuch) muss die Veranstaltung mit allen Teilleistungen vollständig neu absolviert werden, Anmeldung erfolgt über über Jogustine.
Bitte beachten Sie das Merkblatt für Wiederholer auf der Lehrehomepage der Institute.
Gemäß §25 (1) der Studienordnung vom 18.7.2011 dürfen Unterrichtsveranstaltungen mit Leistungsnachweis nur zweimal wiederholt werden.



Seminar Biochemie mit klinischem Bezug

Leistungsnachweis: Der Erhalt des Leistungsnachweises beruht auf dem Bestehen von zwei Teilleistungen: regelmäßiger Teilnahme (Teilleistung A) und einer in den Klausuren erzielten ausreichenden Punktzahl (Teilleistung B). Die Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet zur Teilnahme an den Klausuren im selben Semester.

(A) Die erforderliche regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn die Anwesenheit gemäß §17, (2) und (3) der Studienordnung vom 18.7.2011 in 9 der 10 Einheiten nachgewiesen werden kann. 

(B) Es werden 2 e-Klausuren in den Räumen der ZDV mit je 25 MC-Fragen geschrieben:

Freitag, 12.6.2015, 17.00 Uhr
Freitag, 10.7.2015, 19.30 Uhr.


Der Prüfungsstoff für beide Klausuren richtet sich nach den Inhalten der Seminareinheiten, bereits vorhandenem Vorwissen aus Vorlesung, Lehrbüchern und vorhergehenden Veranstaltungen und wird nicht gesondert bekannt gegeben.
Für jede richtig beantwortete Frage wird ein Punkt vergeben. Insgesamt sind also 50 Punkte zu erzielen. In beiden Klausuren zusammen müssen insgesamt 60% der maximal möglichen Punktzahl zur Erteilung des Leistungsnachweises erreicht werden.
Zusätzlich hat bestanden, wer hinsichtlich der Punktzahl die Anforderungen des §18  der Studienordnung vom 18.7.2011 erfüllt. Als Referenzgruppe werden hierbei die teilnehmenden Studierenden herangezogen.
Sollte die Teilnahme an einer der beiden Klausuren krankheitsbedingt nicht möglich sein, ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen.

Wiederholung: Der Termin der schriftlichen Wiederholerklausur zu Semesterende wird rechtzeitig bekannt gegeben. Sie umfasst den Inhalt aller Seminareinheiten. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Zur Teilnahme an der Wiederholerklausur ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, siehe Ankündigung auf der Lehrehomepage der Institute. Die Anmeldung und Teilnahme an der Wiederholerklausur wird als weiterer Versuch gezählt.
Für die 2. Wiederholung (3. und letzter Versuch) wird der erneute Besuch der Veranstaltung dringend empfohlen, Anmeldung erfolgt über über Jogustine.
Vor der 2. Wiederholung ist ein Beratungsgespräch bei einem Unterrichtsbeauftragten der Institute durchzuführen.
Bitte beachten Sie das Merkblatt für Wiederholer auf der Lehrehomepage der Institute.
Gemäß §25 der Studienordnung vom 18.7.2011 (Humanmedizin) bzw. §22 der Studienordnung vom 7.9.2010 (Zahnmedizin) dürfen Unterrichtsveranstaltungen mit Leistungsnachweis nur zweimal wiederholt werden.