Zweitmeinung
Gemäß der neuen Richtlinien haben gesetzlich krankenversicherte Patienten*innen das Recht auf das Einholen einer Zweitmeinung, wenn eine Mandeloperation (sog. Tonsillektomie oder Tonsillotomie) ärztlicherseits empfohlen wurde.
Wir bieten die Möglichkeit, einen Termin zur Einholung einer Zweitmeinung wahrzunehmen.