Zweitmeinung

Gemäß der neuen Richtlinien haben gesetzlich krankenversicherte Patienten*innen das Recht auf das Einholen einer Zweitmeinung, wenn eine Mandeloperation (sog. Tonsillektomie oder Tonsillotomie) ärztlicherseits empfohlen wurde.

Wir bieten die Möglichkeit, einen Termin zur Einholung einer Zweitmeinung wahrzunehmen.


 

 

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