Beratungsangebot

Die Aufgaben des Instituts für Lehrergesundheit bestehen in der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Beratung der staatlichen Lehrkräfte, pädagogischen Fachkräfte und anderen Beschäftigten im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz sowie in der Forschung zur Lehrergesundheit. Die enge Verzahnung von Praxis und Wissenschaft soll höchste Qualität und Weiterentwicklung sichern.

Aufgaben IfL: Forschung und Betreuung

Was beinhaltet die arbeitsmedizinische Beratung der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte?

  • im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements beraten wir Sie individuell bei gesundheitlichen Fragestellungen und bieten Ihnen arbeitsmedizinische Vorsorgen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen (u.a. Hör- & Sehtest, Lungenfunktionsprüfung, Labordiagnostik [Blutbild, Leberwerte, Nierenfunktion])
  • Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen von Schulbegehungen
  • Beratung des Landes und der Schulen
  • Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung
  • Maßnahmen der Gesundheitsförderung
  • Unterstützung bei Fragestellungen wie Infektionsgefährdung oder Mutterschutz
  • Infektionsschutz und Impfberatung
  • Beratung zur Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung 
  • Weitere Betreuungsleistungen

Wie können Sie unser Angebot wahrnehmen?

  • Vereinbaren Sie einen Termin für unsere Sprechstunde in Mainz oder für die Regionalsprechstunden unserer mobilen Teams.
  • Gern unterstützen wir Sie bei Ihren Studien- & Gesundheitstagen zum Thema Lehrergesundheit und stellen Referenten zu medizinischen Schwerpunkten.

 

 

Soweit Sie zu einem Beratungs- oder Untersuchungstermin zum Institut für Lehrergesundheit nach Mainz eingeladen werden, besteht für die An- und Abfahrt Unfallversicherungsschutz seitens Ihres Dienstherrn, sofern Sie einen Dienstreiseantrag gestellt haben und dieser genehmigt wurde. Wir weisen Sie darauf hin, dass anfallende Fahrtkosten weder seitens des Instituts für Lehrergesundheit noch seitens des Dienstherrn/Arbeitgebers erstattet werden können.