Die Schwangere ist: | Die Gefährdungsbeurteilung wird durchgeführt von: |
ausschließlich an Stammschule/Studienseminar tätig | Leitung der Stammdienststelle Bei hauptamtlichen Fachleiterinnen sind auch etwaige Gefährdungen durch den Einsatz an der Schule zu berücksichtigen. |
an mehreren Dienststellen tätig | Leitung der Stammdienststelle Es sollten immer die größtmöglichen Gefährdungen erfasst werden. Auch wenn z.B. nur an einer Schule ein aggressives Kind ist, das zu Gefährdungen der Schwangeren führen kann, sollte die entsprechende Frage in der Gefährdungsbeurteilung bejaht werden. Weitere Erläuterungen/Gefährdungen können am Ende der Online-Gefährdungsbeurteilung unter dem Punkt „Sonstige Gefährdungen“ mitgeteilt werden. Bis zu drei Dienststellen können in der Online-Gefährdungsbeurteilung angegeben werden. Sollte es notwendig sein, mehr als drei Dienststellen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, wenden Sie sich bitte an das Institut für Lehrergesundheit telefonisch (06131 / 17-8850) oder per EPoS (IfL@sl.bildung-rp.de) |
zu 100% an einer anderen Dienststelle tätig | Leitung der Abordnungsdienststelle Die Stammdienststelle muss in der Gefährdungsbeurteilung angegeben werden |
Schulleiterin | ADD |
Seminarleiterin | Landesprüfungsamt |
im Vorbereitungsdienst | Seminarleitung Die Gefährdungen der Einsatzschule/n bzw. der Orte, an denen Vorbereitungskurse stattfinden, müssen berücksichtigt werden. |