Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung / Seminarleitung. Wir beraten und unterstützen Ihre staatliche Schule / Ihr Studienseminar gern bei der Aufgabe die Arbeitsplätze von Lehrkräften und Pädagogischen Fachkräften an der Schule / dem Studienseminar im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu bewerten.

Zur Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen haben wir die Online-Plattform „Cockpit IfL“ entwickelt, Ihre Schule / Ihr Studienseminar zu beurteilen. Weitere Hinweise zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zum „Cockpit IfL“ können Sie unserem Flyer (Pdf-Datei, 1,5 MB) entnehmen.

Ihre Schule möchte das Cockpit IfL nutzen?

Dann nehmen Sie als Schulleitung einer staatlichen Schule über unser Formular Kontakt mit uns auf. Bereits über 200 Schulen sind im Cockpit IfL aktiv.

Kontaktformular

Informationsveranstaltung zur Gefährdungsbeurteilung

Mit Beginn des Schuljahres 2023 / 2024 wurden alle staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz durch das Bildungsministerium darauf hingewiesen, dass in den Schulen eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist. Im Rahmen von drei Informationsveranstaltungen haben wir interessierte Schulen über den Prozess der Gefährdungsbeurteilung und das „Cockpit IfL“ informiert. Falls Sie die Veranstaltung verpasst haben oder sich die Inhalte noch einmal anhören wollen, haben wir für Sie den folgenden Screencast (ca. 20 Min.) mit allen Informationen der Veranstaltung aufgenommen.

 

Die Folien der Präsentation können Sie sich darüber hinaus hier (Pdf-Datei, 2,6 MB) herunterladen.

Sollten Sie im Prozess Beratung durch unsere Expert:innen benötigen, helfen wir Ihnen sehr gerne weiter - telefonisch, per E-Mail und Videochat oder vor Ort im Rahmen einer Begehung.

Wenn Sie im Vorfeld noch Fragen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen haben, können Sie sich sehr gern bei uns telefonisch (06131 / 17-8850) oder per E-Mail ( cockpit-ifl@unimedizin-mainz.de) melden.

Plan

Der Prozess der Beurteilung der Arbeitsbedingungen beginnt mit der Analyse des IST-Zustands der Arbeitsbedingungen an Ihrer Schule mittels zweier Online-Fragebögen im „Cockpit IfL“.

Im ersten Fragebogen kann das gesamte Kollegium inkl. Schulleitung Angaben zu den Arbeitsbedingungen und ihrem Gesundheitsempfinden machen (ca. 25 Min. Aufwand).

Im zweiten Fragebogen macht die Schulleitung Angaben zur Organisation von Sicherheit & Gesundheit an der Schule (ca. 20 Min. Aufwand). Mit Hilfe der automatisch generierten Auswertungen legen Sie dann Prioritäten für Änderungen fest.

Do

In diesem Schritt werden Maßnahmen festgelegt, durchgeführt bzw. delegiert und dokumentiert. Sie erhalten im „Cockpit IfL“ passende Vorschläge für alle Aspekte der Analyse als Anhaltspunkte für mögliche Maßnahmen und die Möglichkeit die Maßnahmen zu dokumentieren.

Check

Wenn Sie Maßnahmen durchgeführt haben, müssen diese auf Ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Im „Cockpit IfL“ können Sie die Wirksamkeit bei jeder Maßnahme dokumentieren und in einer Übersicht einsehen.

Act

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist ein fortlaufender Prozess. Das „Cockpit IfL“ bietet Ihnen die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen die IST-Situation neu zu analysieren, sodass Sie notwendige Maßnahmen kontinuierlich ergreifen, dokumentieren und überprüfen können.

Datenschutz

Die Auswertung der Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgt anonym über das gesamte Kollegium hinweg. Die Ergebnisse können daher nicht auf einzelne Personen zurückgeführt werden. Die Angaben in der Beurteilung der Arbeitsbedingungen werden durch das Institut für Lehrergesundheit über alle Schulen und Studienseminare hinweg ausgewertet, um beispielsweise durch geschlechts- und alterstratifizierte Auswertungen spezifische Problemfelder in der Lehrergesundheit erkennen zu können. Dies hat eine hohe Relevanz für unsere praktische und wissenschaftliche Arbeit. Die Daten verbleiben am Institut für Lehrergesundheit. Die Mitarbeiter:innen des Instituts unterliegen der Schweigepflicht.