Gefährdungsbeurteilung zum Schutz schwangerer Bediensteter
Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 13. Juni 2016 sind alle Schul- und Seminarleitungen aufgefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Mutterschutzgesetz und Mutterschutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nachzukommen.
Wichtige Information für die Dienststellenleitung
Hierzu bitten wir Sie binnen eines Werktages ab Bekanntwerden einer Schwangerschaft, die Online-Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wenn möglich sollte dies zusammen mit der Schwangeren erfolgen.
Die Online-Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist sehr umfassend, damit möglichst alle beruflichen Tätigkeiten der Schwangeren berücksichtigt werden.
VOR BEGINN DER ONLINE-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Folgende Dokumente und Informationen werden benötigt, um die Gefährdungsbeurteilung abzuschließen:
- Angaben zur Schwangerschaft (voraussichtlicher Entbindungstermin und aktuelle Schwangerschaftswoche laut Angaben der Schwangeren/ärztlichem Attest)
- Schulnummer und EPoS-Adresse
- Immunitätsnachweise bezüglich Masern, Röteln, Ringelröteln und Windpocken (z.B. Impfpass, Mutterpass, Laborergebnisse)
1. Wir benötigen den vollständigen Impfpass.
- Bei zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern/Röteln/Windpocken ist von Immunität auszugehen.
- Ein positiver IgG-Titer belegt Immunität.
- Wir benötigen daher einen IgG-Titer gegen Parvovirus B 19 (Ringelröteln).
Alternativ kann die Schwangere die Immunitäten durch ihren behandelnden Arzt/Ärztin bestimmen lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine Fax-Übermittlung keinen Datenschutz bietet.
Die Immunitätsnachweise können über eine verschlüsselte Webanwendung auch von der Schwangeren direkt an das IfL gesendet werden. Die hierzu notwendigen Zugangsdaten erhält die Schwangere als Antwort auf eine E-Mail (ohne Anlagen!) mit dem Betreff "Datenaustausch mit dem IfL" an info-ifl@unimedizin-mainz.de
Sofern die Online-Gefährdungsbeurteilung unterbrochen werden muss, können Sie die Eingaben zwischenspeichern. Eine Anleitung findet sich bei Bedarf hier (PDF 214,0 KB).
Die Datenerfassung für die Online-Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz wurde vereinfacht. Sie finden diese unter folgendem Link:
Weiter zur Online-Gefährdungsbeurteilung
- telefonisch unter 06131/17-8850
- per email unter info-ifl@unimedizin-mainz.de
- via EPOS an IfL@sl.bildung-rp.de.