VOR BEGINN DER ONLINE-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Folgende Dokumente und Informationen werden benötigt, um die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz schwangerer Schülerinnen abschließen zu können:

  • Angaben zur Schwangerschaft (voraussichtlicher Entbindungstermin und aktuelle Schwangerschaftswoche laut Angaben der Schwangeren/ärztlichem Attest)
  • Schulnummer und EPoS-Adresse

  • Immunitätsstatus und verfügbare Immunitätsnachweise für die Infektionserkrankungen Mumps, Masern, Röteln, Ringelröteln und Windpocken (z.B. Impfausweis/ärztliche Blutuntersuchung/Mutterpass). Sollten weitere Statusnachweise verfügbar sein, sollten diese ebenfalls mitgeteilt werden.
  • Angaben zur Tätigkeit der Schwangeren im Rahmen eines möglichen Schulpraktikums . Mehr dazu hier (Pdf-Datei, 197,2 KB).

NACH DER ONLINE-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Dokumentation
Wenn Sie die Online-Gefährdungsbeurteilung beendet haben, werden Ihre Angaben automatisch an das IfL übersandt. Zudem wird Ihnen am Ende der Befragung automatisch angeboten, Ihre Angaben als PDF auszudrucken.

Bitte Nutzen Sie den Ausdruck der Angaben zur schulinternen Dokumentation und fertigen Sie eine weitere Kopie zu Händen der Schwangeren an. Die Datei darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht elektronisch abgespeichert und auch nicht per einfacher Mail an das IfL oder die Schwangere verschickt werden.

Immunitätsnachweise und Schweigepflichtentbindung
Bestehende Immunitäten der Schwangeren sind zur Gefährdungsbeurteilung dem IfL nachzuweisen. Bitte scannen Sie Immunitätsnachweise nach Abschluss der Online-Gefährdungsbeurteilung und die ausgefüllte und unterschriebene Schweigepflichtentbindung ein und übersenden diese via EPoS an IfL@sl.bildung-rp.de. Bitte beachten Sie, dass eine Fax-Übermittlung keinen Datenschutz bietet.

ABSCHLUSS DER ONLINE-GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Die Gefährdungsbeurteilung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn Sie die Online-Gefährdungsbeurteilung beendet haben UND die erforderlichen Immunitätsnachweise (Impfpass, Mutterpass, Laborergebnisse nicht älter als 5 Jahre) dem IfL via EPoS übermittelt wurden.

Start: Online-Gefährdungsbeurteilung schwangere Schülerin

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