Wissensvermittlung zu Sicherheit und Gesundheit an Schulen

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen Bedienstete vor der Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (und bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie) zu sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhaltensweisen informiert bzw. unterwiesen werden. Die Unterweisung liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung; diese Aufgabe kann delegiert werden.
In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wurden nachfolgende Materialien erstellt, die Schulleitungen bei den gesetzlich geforderten Unterweisungen und Belehrungen eine große Hilfe sein können:
Infektionsschutzbelehrung starten (Zugangsschlüssel erforderlich)
Was erwartet Sie?
Die Belehrung erfolgt Online und beinhaltet ein kurzes Wissensquiz, relevante Gesetzesauszüge und dazugehörige Empfehlungen zum Umgang mit Infektionserkrankungen an Schulen.
Es handelt sich um die Pflichtbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz wahlweise anhand eines interaktiven Online-Moduls oder anhand eines PDF-Belehrungsbogens.
Für Schulleitungen:
Ihre Schule möchte unser Angebot nutzen? Benutzen Sie bitte das folgende Kontakt-/Anmeldeformular:
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter Tel. 06131 17-9211 oder per E-Mail zur Verfügung.
Die Nutzung des Beratungsangebots ist freiwillig und für Schulen in RLP kostenlos.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen.
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen (PDF 167,7 KB)
Regelmäßige Unterweisungen tragen dazu bei, dies sicherzustellen.
Zusammen mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat das IfL eine Muster-Vorlage erstellt, die Sie für Ihre Schule individualisieren und zur Unterweisung nutzen können:
Muster-Präsentation Erste Hilfe-Unterweisung
Das IfL hat eine Muster-Vorlage erstellt, die Sie für Ihre Schule individualisieren und zur Unterweisung nutzen können:
Muster-Präsentation Brandschutz-Unterweisung
Es ist darauf zu achten, dass Unterweisungen so durchgeführt werden, sodass die Inhalte für alle Lehrkräfte und Pädagogischen Fachkräfte verständlich, nachvollziehbar und zur Schulform passend sind. Die dafür verwendeten Unterweisungsunterlagen dienen auch dazu, dass Bedienstete jederzeit bestimmte Inhalte nochmals nachschlagen können. Unterweisungen können z. B. einmal im Jahr im Rahmen einer Konferenz (oder einzelne Themen in Fachkonferenzen) stattfinden und müssen dokumentiert werden.
Weitere wichtige Unterweisungs-Themen für Schulen sind:
- Erstunterweisung neuer Mitarbeitender,
- Evakuierung,
- Arbeitsschutz in Schulen,
- Aufsichtspflicht,
- Verhaltensregeln zu besonderen Anlässen, Notfallmanagement,
- Umgang mit Gefahrstoffen,
- Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten in Werkstätten,
- Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Sport.
Wichtige Inhalte für den naturwissenschaftlichen Unterricht können aus der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) entnommen werden.