Wissensvermittlung zu Sicherheit und Gesundheit an Schulen

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen Bedienstete vor der Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (und bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie) zu sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhaltensweisen informiert bzw. unterwiesen werden. Die Unterweisung liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung; diese Aufgabe kann delegiert werden.

In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wurden nachfolgende Materialien erstellt, die Schulleitungen bei den gesetzlich geforderten Unterweisungen und Belehrungen eine große Hilfe sein können:
Eine zentrale Aufgabe zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie der Lernbedingungen, auch „Gefährdungsbeurteilung“ genannt. Dieser Film erläutert die wichtigsten Schritte und Bestandteile einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz Schule. Unterstützungsmöglichkeiten, Ansprechpartner und Kontaktadressen für Schulen in Rheinland-Pfalz werden benannt.
Wer sich verletzt oder erkrankt, hat Anspruch auf sofortige, schnelle und angemessene Hilfe. Abhängig von der Schwere der Verletzung oder Erkrankung müssen die Personen vor Ort rasch handeln können. Es muss möglich sein, einen Notruf abzusetzen, und die Hilfsmittel zur Erstversorgung müssen griffbereit sein. Dies setzt voraus, dass sowohl die sachlichen als auch die personellen Voraussetzungen für die Erste Hilfe in der Schule vorhanden sind und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Regelmäßige Unterweisungen tragen dazu bei, dies sicherzustellen.

Zusammen mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat das IfL eine Muster-Vorlage erstellt, die Sie für Ihre Schule individualisieren und zur Unterweisung nutzen können:

Muster-Präsentation Erste Hilfe-Unterweisung
Lehrkräfte müssen regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, über Brandgefahren, Brandschutzeinrichtungen und das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden. Die Mustervorlage von IfL und Unfallkasse Rheinland-Pfalz bietet Informationen zu den Schulungsinhalten und kann als Orientierungshilfe dienen. Dabei müssen die örtlichen Gegebenheiten und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

Das IfL hat eine Muster-Vorlage erstellt, die Sie für Ihre Schule individualisieren und zur Unterweisung nutzen können:

Muster-Präsentation Brandschutz-Unterweisung

Infektionsschutzbelehrung starten (Zugangsschlüssel erforderlich)

Um das Übertragungsrisiko von Krankheiten an Schulen möglichst vorausschauend zu minimieren, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern sieht der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz (IfSG) u. a. die Durchführung von Infektionsschutzbelehrungen an Schulen vor. Das IfSG hat zum Leitsatz „Prävention durch Information und Aufklärung“. In diesem Sinne möchten wir Sie knapp und doch übersichtlich über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zum Infektionsschutz an Schulen informieren.

Was erwartet Sie? Die Belehrung erfolgt Online und beinhaltet ein kurzes Wissensquiz, relevante Gesetzesauszüge und dazugehörige Empfehlungen zum Umgang mit Infektionserkrankungen an Schulen.
Weiterführende Informationen zu unserem Angebot haben wir in einem Flyer zusammengefasst. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz und die Nutzungsbedingen.

Ihre Schule möchte unser Angebot nutzen? Hierzu bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung über unser Kontaktformular:

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter Tel. 06131 17-8861 oder per Email zur Verfügung. Die Bereitstellung dieses Beratungsservice erfolgt im Rahmen eines Erprobungsvorhabens zur Optimierung der (Infektionsschutz-) Belehrungspraxis an Schulen in RLP. Das Vorhaben wurde mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD in Trier), dem Datenschutz der Universitätsmedizin Mainz und der Ethikkommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz abgestimmt und von diesen Stellen zustimmend bewertet. Zudem wurde der Einsatz und die Bereitstellung der Belehrungsinhalte mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt. Die Nutzung des Beratungsangebots ist freiwillig und für Schulen in RLP kostenlos. Hinweis: Das Unterstützungsangebot zur “Infektionsschutzbelehrung“ orientiert sich inhaltlich am sechsten Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (obligatorische Belehrung).

Infektionsschutzbelehrung

Infektionsschutzbelehrung starten (Zugangsschlüssel erforderlich)

Um das Übertragungsrisiko von Krankheiten an Schulen möglichst vorausschauend zu minimieren, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern sieht der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz (IfSG) u. a. die Durchführung von Infektionsschutzbelehrungen an Schulen vor. Das IfSG hat zum Leitsatz „Prävention durch Information und Aufklärung“. In diesem Sinne möchten wir Sie knapp und doch übersichtlich über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zum Infektionsschutz an Schulen informieren.

Was erwartet Sie? Die Belehrung erfolgt Online und beinhaltet ein kurzes Wissensquiz, relevante Gesetzesauszüge und dazugehörige Empfehlungen zum Umgang mit Infektionserkrankungen an Schulen.
Weiterführende Informationen zu unserem Angebot haben wir in einem Flyer zusammengefasst. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz und die Nutzungsbedingen.

Ihre Schule möchte unser Angebot nutzen? Hierzu bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung über unser Kontaktformular:

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter Tel. 06131 17-8861 oder per Email zur Verfügung. Die Bereitstellung dieses Beratungsservice erfolgt im Rahmen eines Erprobungsvorhabens zur Optimierung der (Infektionsschutz-) Belehrungspraxis an Schulen in RLP. Das Vorhaben wurde mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD in Trier), dem Datenschutz der Universitätsmedizin Mainz und der Ethikkommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz abgestimmt und von diesen Stellen zustimmend bewertet. Zudem wurde der Einsatz und die Bereitstellung der Belehrungsinhalte mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt. Die Nutzung des Beratungsangebots ist freiwillig und für Schulen in RLP kostenlos. Hinweis: Das Unterstützungsangebot zur “Infektionsschutzbelehrung“ orientiert sich inhaltlich am sechsten Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (obligatorische Belehrung).

Auch wenn Schulen grundsätzlich als sichere Institutionen betrachtet werden dürfen, so muss jede Schulgemeinschaft damit rechnen, dass es zu Krisensituationen kommen kann. Die Verantwortlichen müssen dann entscheidungssicher handeln, um alle notwendigen Maßnahmen optimal zu koordinieren. Das Pädagogische Landesinstitut unterstützt hierbei.
Das Thema Behinderung/Schwerbehinderung betrifft in Deutschland zurzeit ca. 8 Mio Menschen, also fast 10% der Bevölkerung. Es kann ganz unterschiedliche Gründe für eine Behinderung geben und es kann grundsätzlich jeden Menschen betreffen. Niemand soll durch eine Behinderung benachteiligt werden, weder im privaten noch im beruflichen Leben. In diesem Film erhalten Sie grundlegende Informationen zum Thema Behinderung/Schwerbehinderung im Schuldienst in Rheinland-Pfalz sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und Kontaktadressen.


Es ist darauf zu achten, dass Unterweisungen so durchgeführt werden, sodass die Inhalte für alle Lehrkräfte und Pädagogischen Fachkräfte verständlich, nachvollziehbar und zur Schulform passend sind. Die dafür verwendeten Unterweisungsunterlagen dienen auch dazu, dass Bedienstete jederzeit bestimmte Inhalte nochmals nachschlagen können. Unterweisungen können z. B. einmal im Jahr im Rahmen einer Konferenz (oder einzelne Themen in Fachkonferenzen) stattfinden und müssen dokumentiert werden.

Weitere wichtige Unterweisungs-Themen für Schulen sind:

  •     Erstunterweisung neuer Mitarbeitender,
  •     Evakuierung,
  •     Arbeitsschutz in Schulen,
  •     Aufsichtspflicht,
  •     Verhaltensregeln zu besonderen Anlässen, Notfallmanagement,
  •     Umgang mit Gefahrstoffen,
  •     Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten in Werkstätten,
  •     Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten im Sport.


Wichtige Inhalte für den naturwissenschaftlichen Unterricht können aus der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) entnommen werden.