Um das Übertragungsrisiko von Krankheiten an Schulen möglichst vorausschauend zu minimieren, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern sieht der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz (IfSG) u. a. die Durchführung von Infektionsschutzbelehrungen an Schulen vor.
Das IfSG hat zum Leitsatz „Prävention durch Information und Aufklärung“. In diesem Sinne möchten wir Sie knapp und doch übersichtlich über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten zum Infektionsschutz an Schulen informieren.
Die Belehrung erfolgt Online und beinhaltet ein kurzes Wissensquiz, relevante Gesetzesauszüge und dazugehörige Empfehlungen zum Umgang mit Infektionserkrankungen an Schulen.
Weiterführende Informationen zu unserem Angebot haben wir in einem Flyer zusammengefasst. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz und die Nutzungsbedingen.
Hierzu bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung über ein Kontaktformular.
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter Tel. 06131 17-8861 oder per Email zur Verfügung.
Die Bereitstellung dieses Beratungsservice erfolgt im Rahmen eines Erprobungsvorhabens zur Optimierung der (Infektionsschutz-) Belehrungspraxis an Schulen in RLP. Das Vorhaben wurde mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD in Trier), dem Datenschutz der Universitätsmedizin Mainz und der Ethikkommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz abgestimmt und von diesen Stellen zustimmend bewertet. Zudem wurde der Einsatz und die Bereitstellung der Belehrungsinhalte mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt. Die Nutzung des Beratungsangebots ist freiwillig und für Schulen in RLP kostenlos.