Merkblatt für Wiederholer
Sommersemester 2015Formular Anmeldung für Wiederholer der Klausuren
Praktikum und Seminar Biochemie/Molekularbiologie
Für Studenten, die bereits in früheren Semestern im Praktikum und/oder Seminar Biochemie/MolekularbiologieTeilleistung A und B erfüllt haben, gilt folgendes Verfahren:Wiederholer (2. Versuch), die in einem früheren Semester die Teilleistung C1 und /oder C2 (Klausur) nicht bestanden haben, schreiben während des Semesters die nicht bestandene Klausur der jeweiligen Veranstaltung mit. Zur Klausurteilnahme ist eine persönliche Anmeldung mit Vorlage der Testatkarte erforderlich. Maßgeblich zur Erteilung des Leistungsnachweises sind die Bestehenskriterien im Sommersemester 2015.
Termin Anmeldung Wiederholer:
Montag, 27.4.2015, 9.30 bis 10.30 Uhr, Raum 01-432 im VLZ
Die Anmeldung und Teilnahme als Wiederholer der Klausur wird als weiterer Versuch gezählt.
Ausnahme: krankheitsbedingtes Versäumen der Klausur (Bedingung: Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung hat vorgelegen)
Für die 2. Wiederholung (3. und letzter Versuch) wird der erneute Besuch der Veranstaltung dringend empfohlen, Anmeldung erfolgt über über Jogustine.
Vor der 2. Wiederholung ist ein Beratungsgespräch bei einem Unterrichtsbeauftragten der Institute durchzuführen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach der Studienordnung für das Fach Medizin vom 18.7.2011 sowie der Studienordnung für das Fach Zahnmedizin vom 7.9.2010 die Klausuren zu Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweisen nur noch höchstens zweimal wiederholt werden dürfen.
Bitte beachten Sie die Informationen zu den Leistungsnachweisen auf der Lehrehomepage der Institute.
Leistungsnachweis Praktikum:
Der Erhalt des Leistungsnachweises ist von drei Kriterien abhängig, nämlich regelmäßiger Teilnahme (Teilleistung A), ausgeglichenen Leistungen im praktischen Teil (Teilleistung B) und der in jeder der beiden Klausuren erzielten ausreichenden Punktzahl (Teilleistung C1 und C2). Ist eine der beiden Klausuren nicht bestanden, muss nur die nicht bestandene Klausur wiederholt werden.Das Kriterium der regelmäßigen Teilnehme sowie die Bewertung im praktikschen Teil werden übernommen.
Es werden 2 e-Klausuren in den Räumen der ZDV geschrieben:
Teilleistung C1: Freitag, 5.6.2915 ab 17.00 Uhr (Klausur P1)
Teilleistung C2: Freitag, 10.7.2015 ab 17.00 Uhr (Klausur P2).
Die Prüfungen werden als Nicht-Multiple-Choice-Klausuren durchgeführt. Vor der ersten Klausur wird über ILIAS eine Probeklausur zur Verfügung gestellt.
Der Prüfungsstoff wird jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Jede Klausur wird separat als Teilleistung C1 und Teilleistung C2 gewertet. Zum Bestehen müssen jeweils mehr als 50% der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Ein Ausgleich findet nicht statt.
Sollte die Teilnahme an einer der beiden Klausuren krankheitsbedingt nicht möglich sein, ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen.
Als Wiederholer sollten Sie die drei Theoretischen Einheiten zum Praktikum besuchen.
Montag bis Donnerstag, Beginn 14 Uhr
1. Theoretische Einheit: 17.11. bis 20.11., Thema: Enzymologie.
2. Theoretische Einheit: 8.12. bis 11.12., Thema: Radionuklide
3. Theoretische Einheit: 12.1. bis 15.1, Thema: Gentechnologie
Leistungsnachweis Seminar:
Der Erhalt des Leistungsnachweises beruht auf dem Bestehen von drei Teilleistungen: regelmäßiger Teilnahme (Teilleistung A), der Präsentation eines Referats über ein vorgegebenes Thema mit einer Bewertung von mindestens 6 von 10 Punkten (Teilleistung B) und der in jeder der beiden Klausuren erzielten ausreichenden Punktzahl (Teilleistung C1 und C2). Ist eine der beiden Klausuren nicht bestanden, muss nur die nicht bestandene Klausur wiederholt werden.Das Kriterium der regelmäßigen Teilnehme sowie die Bewertung des Referats werden übernommen.
Es werden 2 e-Klausuren in den Räumen der ZDV geschrieben:
Teilleistung C1: Freitag, 5.6.2915 ab 17.00 Uhr (Klausur S1)
Teilleistung C2: Freitag, 10.7.2015 ab 17.00 Uhr (Klausur S2).
Die Prüfungen werden als Nicht-Multiple-Choice-Klausuren durchgeführt. Vor der ersten Klausur wird über ILIAS eine Probeklausur zur Verfügung gestellt.
Der Prüfungsstoff wird jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.
Jede Klausur wird separat als Teilleistung C1 und Teilleistung C2 gewertet. Zum Bestehen müssen jeweils mehr als 50% der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Ein Ausgleich findet nicht statt.
Sollte die Teilnahme an einer der beiden Klausuren krankheitsbedingt nicht möglich sein, ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen.
Seminar Biochemie mit klinischem Bezug
Als Wiederholer (2. Versuch) schreiben Sie die beiden Klausuren des Semesters mit. Maßgeblich zur Erteilung des Leistungsnachweises sind die Bestehenskriterien im Sommersemester 2015. Zur Klausurteilnahme ist eine persönliche Anmeldung mit Vorlage der Testatkarte erforderlich.Termin Anmeldung Wiederholer: Montag, 27.4.2015, 9.30 bis 10.30 Uhr, Raum 01-432 im VLZ
Die Anmeldung und Teilnahme an den Klausuren wird als weiterer Versuch gezählt.
Für die 2. Wiederholung (3. und letzter Versuch) muss die Veranstaltung mit allen Teilleistungen vollständig neu absolviert werden, Anmeldung erfolgt über Jogustine. Vor der 2. Wiederholung ist ein Beratungsgespräch bei einem Unterrichtsbeauftragten der Institute durchzuführen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach der Studienordnung für das Fach Medizin vom 18.7.2011 sowie der Studienordnung für das Fach Zahnmedizin vom 7.9.2010 die Klausuren zu Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweisen nur noch höchstens zweimal wiederholt werden dürfen.
Bitte beachten Sie die Informationen zu den Leistungsnachweisen auf der Lehrehomepage der Institute.
Leistungsnachweis: Der Erhalt des Leistungsnachweises beruht auf dem Bestehen von zwei Teilleistungen: regelmäßiger Teilnahme (Teilleistung A) und einer in den Klausuren erzielten ausreichenden Punktzahl (Teilleistung B). Das Kriterium der regelmäßigen Teilnehme wird übernommen.
Es werden 2 e-Klausuren in den Räumen der ZDV mit je 25 MC-Fragen geschrieben:
Freitag, 12.6.2015 um 17.00 Uhr und
Freitag, 10.7.2015 um 19.30 Uhr.
Der Prüfungsstoff für beide Klausuren richtet sich nach den Inhalten der Seminareinheiten, bereits vorhandenem Vorwissen aus Vorlesung, Lehrbüchern und vorhergehenden Veranstaltungen und wird nicht gesondert bekannt gegeben.
In beiden Klausuren zusammen müssen insgesamt 60% der maximal möglichen Punktzahl, also 30 Punkte, zur Erteilung des Leistungsnachweises erreicht werden.
Zusätzlich hat bestanden, wer hinsichtlich der Punktzahl die Anforderungen des §18 der Studienordnung vom 18.7.2011 erfüllt. Als Referenzgruppe werden hierbei die teilnehmenden Studierenden herangezogen.