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Häufig gestellte Fragen/FAQ

Wo und wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz?

Die Studienplätze im ersten Fachsemester Medizin und Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.

Wie hoch ist der Numerus clausus?

Der Numerus clausus hängt von der Anzahl und der Qualifikation der Bewerber ab und verändert sich somit. Auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung erfahren Sie, wie hoch der Numerus clausus in den vergangenen Semestern war.

Kann ich meinen Studienplatz tauschen und wenn ja, wie?

Bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nähere Informationen zum Studienplatztausch finden Sie auch hier. Informationen zum Hochschulwechsel an die Universität Mainz finden Sie hier.

Kann ich ohne Fachhochschulreife Medizin studieren?

Über die Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber ohne Allgemeines Abitur können Sie sich hier ausführlich informieren.

Kann ich als Gasthörer an Veranstaltungen der Universitätsmedizin Mainz teilnehmen?

Die Gasthörerschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung auf einzelnen Wissensgebieten, ohne dass eine formale Qualifizierung, (Zertifikat, Zeugnis etc.) angestrebt wird. An der Universitätsmedizin Mainz ist Gasthörern lediglich eine Teilnahme an Wahlunterrichtsveranstaltungen möglich.
Nähere Informationen sowie Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Seiten des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung.

Wann und wo kann ich meine Scheine abholen?

Leistungsnachweise werden seit dem Sommersemester 2009 nicht mehr in Papierform ausgegeben. Noten können Studierende im Studien- und Prüfungsverwaltungssystem JOGU-StINe (CampusNet) aufrufen und sich Zusammenstellungen selbst ausdrucken.

Wo erhalte ich eine Leistungsübersicht?

Leistungsübersichten werden regelmäßig jedes Semester jeweils Mitte März sowie Mitte September systemseitig generiert. Diese online verifizierten Dokumente können Sie in Ihrem persönlichen Jogustine Account abrufen.

Kann ich mich von einem Kurs abmelden?

Während des Anmeldezeitraums können Studierende sich selbst von Unterrichtsveranstaltungen an- und wieder abmelden. Nach Ende der Anmeldefrist ist eine begründete Abmeldung nur noch durch das Studienbüro möglich.

Ist die Abmeldung vor einer Klausur möglich?

Studierende haben unverzüglich und in der Regel vor Beginn der Prüfung die Gründe für den Rücktritt der Leiterin oder dem Leiter der Unterrichtsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Genehmigt die Leiterin oder der Leiter der Unterrichtsveranstaltung den Rücktritt, so gilt der Leistungsnachweis als nicht unternommen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn triftige Gründe vorliegen, diese unverzüglich mitgeteilt wurden und rechtzeitig nachgewiesen worden sind. Im Falle einer Krankheit ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
Versäumt eine Studierende oder ein Studierender den Termin einer Erfolgskontrolle ohne triftigen Grund oder tritt sie oder er von der Erfolgskontrolle ohne triftigen Grund zurück, so gilt der Leistungsnachweis als mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Was mache ich, wenn ich ein Urlaubssemester einschieben möchte?

Es besteht die Möglichkeit einer offiziellen Beurlaubung, den Antrag müssen Sie vor dem Urlaubssemester, in der Regel bis zur Rückmeldefrist, im Studierendensekretariat einreichen. Eine Beurlaubung ist möglich z.B. für Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Krankheit oder Auslandsstudium. Weitere Informationen finden sie hier. Bei Fragen können Sie sich an das Studierendensekretariat Campus oder das jeweilige Studienbüro wenden.

Wann und wo muss ich ein ärztliches Attest abgeben?

Sollten Sie krankheitsbedingt nicht an einer Unterrichtsveranstaltung oder Prüfung teilnehmen können, reichen Sie bitte unmittelbar eine Studier- bzw. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!) 
(Formular_Pruefungsunfaehigkeitsbescheinigung_und_Studierunfaehigkeitsbescheinigung.pdf (um-mainz.de)) im Studienbüro Human-/Zahnmedizin möglichst elektronisch ein und melden Sie sich in diesem und der betreffenden Einrichtung ab. Die Abmeldung von einer Prüfung muss vor Beginn derselben vorliegen.

Wo kann ich meine Adresse ändern?

Adress- und Namensänderungen melden Sie bitte dem Studierendensekretariat auf dem Campus.

Wie erhalte ich die Arbeitsmedizinische Vorsorge?

Bitte vereinbaren Sie bis spätestens vor Beginn des dritten Semesters einen Termin zur Pflichtvorsorge bei der Betriebsärztlichen Dienststelle der Universitätsmedizin Mainz. Sie erhalten dort eine Bescheinigung, die sie ebenso wie Ihre Masernschutz-Bescheinigung bitte auf der Webseite des Ressorts Forschung und Lehre im entsprechenden Formular hochladen.