Zuständige Mitarbeiterin für alle Fragen zum Praktischen Jahr in der Abteilung Studium und Lehre des Ressort Forschung und Lehre an der Universitätsmedizin Mainz ist Frau Ines Schmidt.
Ines Schmidt
Ressort Forschung und Lehre
Obere Zahlbacher Straße 63
55131 Mainz
Geb. 907, EG, Raum 00-105
Sprechzeiten*: Mo, Di und Do 9-12 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
Tel: 06131 39-29374
*Bitte beachten Sie die aktuell immer noch eingeschränkten Besucherregelungen im Ressort Forschung und Lehre!
Während des Praktischen Jahres sollen die Studierenden gemäß § 3 ÄAppO die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen und erweitern sowie lernen, diese auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden. Dabei steht die praktisch-klinische Ausbildung am Patienten im Vordergrund.
Einzelheiten der strukturiert durchzuführenden Ausbildung sind in dem vom Ressort Forschung und Lehre mit den Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen erarbeiteten Logbuch festgelegt. Das aktuelle Logbuch der Universitätsmedizin Mainz finden Sie hier (Pdf , 2,0 MB)
Die einzelnen inhaltlichen Abschnitte des PJ Logbuches für die Pflichttertiale Chirurgie, Innere Medizin und dem Wahlfach können als PDF heruntergeladen werden.
Deckblatt PJ-Logbuch (Pdf , 59,5 KB)
PJ an der Universitätsmedizin Mainz
PJ-Logbuch Anhang Dokumentation (Pdf , 78,9 KB)
PJ-Logbuch Anhang Lehrvisite (Pdf , 77,0 KB)
PJ-Logbuch Anhang Unterricht (Pdf , 101,7 KB)
PJ-Logbuch Anhang Wochenend-und Nachtdienste (Pdf , 78,9 KB)
PJ-Logbuch Pflichtteil Allgemeine Fertigkeiten (Pdf , 255,1 KB)
PJ-Logbuch Pflichtteil Chirurgie (Pdf , 298,5 KB)
PJ-Logbuch Pflichtteil Innere Medizin (Pdf , 108,0 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Allgemeinmedizin (Pdf , 141,0 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Anästhesiologie (Pdf , 110,5 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Arbeitsmedizin (Pdf , 71,6 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Augenheilkunde (Pdf , 161,8 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Dermatologie (Pdf , 132,3 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Gynäkologie (Pdf , 111,8 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach HNO (Pdf , 106,7 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach MKG (Pdf , 101,5 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Neurochirurgie (Pdf , 153,2 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Neurologie (Pdf , 86,9 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Orthopädie (Pdf , 99,3 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Pädiatrie (Pdf , 179,9 KB)
PJ-Logbuch Palliativmedizin (Pdf , 587,2 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Pathologie (Pdf , 317,5 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Psychiatrie und Psychotherapie (Pdf , 89,4 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Psychosomatik (Pdf , 130,9 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Radiologie (Pdf , 139,6 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Rechtsmedizin (Pdf , 438,3 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Thoraxchirurgie (Pdf , 454,1 KB)
PJ-Logbuch Wahlfach Urologie (Pdf , 91,8 KB)
Für den Erhalt der Tertialbescheinigung ist das geführte PL-Logbuch in den Studiensekretariaten der Lehrkrankenhäuser bzw. der Kliniken der UM Mainz vorzulegen.
Das PJ-Logbuch ist zum M3 mitzubringen.
Ab 01.01.2014 beginnt das Praktische Jahr jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai und November nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und gliedert sich in Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen in
Nähere Informationen können Sie der PJ-Informationsbroschüre (Pdf , 246,5 KB) oder dem Merkblatt des Landesprüfungsamtes entnehmen.
Auf die Ausbildung im Praktischen Jahr werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen innerhalb eines Tertials.
Die Ausbildungszeit im Praktischen Jahr ist ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus abzuleisten.
Aktuell gibt es nur noch 4 Stunden zum Eigenstudium. Diese Zeit ist zwingend im Lehrkrankenhaus zu absolvieren. Eine Kumulation der Eigenstudienzeiten ist nicht zulässig.
Die Regelungen zu den Eigenstudienzeiten im Praktischen Jahr sind in den jeweilig gültigen Studienordnungen des Fachbereichs Universitätsmedizin Mainz der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für den Studiengang Humanmedizin festgelegt.
Es besteht die Möglichkeit das Praktische Jahr in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit zu absolvieren. Über die konkrete Ausgestaltung und die Anzahl der Fehltage entscheidet die Prodekanin bzw. der Prodekan für Studium und Lehre in Abstimmung mit dem Landesprüfungsamt. Vor Beginn des Praktischen Jahres müssen sich die Studierenden für ein Modell der Teilzeitregelung entscheiden, das für das gesamte Praktische Jahr gilt. Über Ausnahmen von dieser Regelung in Härtefällen entscheidet die Prodekanin bzw. der Prodekan für Studium und Lehre. Weitere Informationen dazu finden Sie in der PJ-Informationsbroschüre (Pdf , 246,5 KB).
Ein Splitting eines Tertials ist nur für das Ausland zulässig (siehe auch PJ im Ausland).
Es gelten bundeseinheitliche PJ-Tertialzeiten.
Hier (Pdf , 83,2 KB)finden Sie die aktuellen Tertialtermine.
Es gibt eine zentrale Online-Anmeldung für das Praktische Jahr. Die Anmeldezeiträume für das Praktische Jahr im Frühjahr sind 14 Tage im Januar, für das Praktische Jahr im Herbst 14 Tage im Juni. Die genauen Anmeldetermine erfahren Sie in den PJ-Informationsveranstaltungen, die jeweils kurz vor der Anmeldephase stattfinden.
Eine PJ- Infoveranstaltung für das PJ-Frühjahr 2023 kann aktuell noch nicht in Präsenz stattfinden.
In CampusNet wurde ein Online-Kurs mit dem Titel „Informationen für PJ Studierende“ angelegt, der ab 22. Dezember 2022 für Sie über LMS verfügbar sein wird.
In diesem LMS-Kurs finden Sie Informationen zum kommenden PJ-Frühjahr 2023 von den einzelnen Lehrkrankenhäusern in Form von Präsentationen, Flyern, PDFs, Videos oder Links zu den Homepages der Lehrkrankenhäuser, Ansprechpartner und wichtige Kontaktadressen.
Für Donnerstag, 12.01.2023 von 16.00 – 18.00 Uhr bieten wir Ihnen als künftige PJ-Studierende die Möglichkeit über Big Blue Button Sitzungen zu konkreten Fragen zum anstehenden PJ mit den Verantwortlichen in unseren Frühjahrs-Lehrkrankenhäusern ins Gespräch zu kommen.
Weitere Informationen dazu und die Zugangs-Links finden Sie in dem Kurs „Informationen für PJ-Studierende“.
Die aktuelle Präsentation zum PJ-Frühjahr 2023 finden Sie hier. (Pdf , 1,4 MB)
Die Online-Anmeldung zum PJ-Frühjahr 2023 ist vom 13.01.2023 bis 26.01.2023 möglich.
Hier geht es zur Anmeldung.
Präferenzanträge können nur persönlich innerhalb der Anmeldefrist im Ressort Forschung und Lehre gestellt werden. Wegen der eingeschränkten Besucherregelungen im Ressort Forschung und Lehre können Sie die Anträge und die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise als PDF per Mail an ines.schmidt@uni-mainz.de senden. Infos dazu finden Sie in der PJ-Informationsbroschüre. (Pdf , 246,5 KB) Alle PJ-Studierenden müssen sich online zum Praktischen Jahr anmelden, auch die Studierenden mit einem Präferenzantrag.
Hier finden Sie die Anträge auf Sozialpräferenz (Pdf , 16,1 KB) und auf Leistungspräferenz (Pdf
, 19,7 KB).
Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an:
Ines Schmidt
Ressort Forschung und Lehre
Obere Zahlbacher Straße 63
55131 Mainz
Büro: Geb. 907/EG/Raum 00-105
Sprechzeiten*: Mo, Di und Do 9-12 Uhr, oder nach Vereinbarung
Tel: 06131 39-29374
*Bitte beachten Sie die aktuell immer noch eingeschränkten Besucherregelungen im Ressort Forschung und Lehre!
Das Praktische Jahr kann in der Universitätsmedizin Mainz, in einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder, soweit es sich um das Wahlpflichtfach Allgemeinmedizin handelt, in Akademischen Lehrpraxen der Universitätsmedizin Mainz absolviert werden.
Ab dem 01.04.2013 besteht auch für die Studierenden der Universitätsmedizin Mainz die Möglichkeit bundesweit Ausbildungsabschnitte im Praktischen Jahr in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen.
Die Studierenden sollen jedoch zumindest ein Tertial an der Heimatuniversität bzw. den Lehrkrankenhäusern der Heimatuniversität absolvieren.
Wenn Sie einen Teil des Praktischen Jahres in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten absolvieren, bleiben Sie an der JGU Mainz als Heimatuniversität eingeschrieben. Eine Einschreibung als Zweithörer an der anderen Universität ist nicht mehr erforderlich.
Sie können vor Antritt zum Praktischen Jahr in der Betriebsärztlichen Dienststelle der Universitätsmedizin Mainz eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung machen.
Die Bewerbung von Studierenden für die Absolvierung von Teilen des Praktischen Jahres in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten erfolgt bundesweit zu einheitlichen Terminen direkt bei den Medizinischen Fakultäten der Universitäten.
Zurzeit liegen dazu folgende Termine vor:
PJ-Frühjahr 2023 |
Hier finden Sie die Ausbildungsorte und Wahlfächer für das PJ, unterteilt nach Frühjahr und Herbst:
Lehrkrankenhäuser Frühjahr (Pdf , 96,2 KB)
Lehrkrankenhäuser Herbst
Die Plätze im Wahlfach Allgemeinmedizin in Lehrpraxen werden in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Mainz und den Akademischen Lehrkrankenhäusern der Johannes Gutenberg-Universität Mainz: Universitätsmedizin Mainz, Krankenhaus Hetzelstift in Neustadt/Weinstraße, Klinikum Ludwigshafen, DRK Krankenhaus Alzey, Klinikum Worms, Hunsrückklinik Simmern, Marienhaus Klinikum Mainz, Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur, Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier, Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Trier und im Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein Koblenz angeboten, d. h. die Studierenden verbringen die Tertiale Chirurgie und Innere Medizin in der Universitätsmedizin Mainz oder den anderen Akademischen Lehrkrankenhäusern und das Tertial Allgemeinmedizin in einer der angeschlossenen Lehrpraxen.
Informationen zum Wahlfach Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr und einen Überblick über die angebotenen Akademischen Lehrpraxen finden Sie hier.
Die Entscheidung über die Verteilung der Studierenden auf die verschiedenen Lehrkrankenhäuser und die Zuweisung der Ausbildungsplätze obliegt der Prodekanin oder dem Prodekan für Studium und Lehre. Die Kriterien für die Vergabe der Ausbildungsplätze werden durch den Fachbereichsrat Medizin auf Empfehlung des Ausschusses für die Lehre verbindlich festgelegt. Die Wünsche der Studierenden hinsichtlich Ausbildungsort und Wahlpflichtfach werden soweit wie möglich berücksichtigt, aber ein Anspruch auf einen bestimmten Ausbildungsplatz besteht nicht.
Die Studierenden an der Universitätsmedizin Mainz erhalten nach ihrer Zuteilung eine Zulassung zum Praktischen Jahr, die eine Annahmeerklärung über den vom Ressort zugeteilten PJ- Platz beinhaltet. Diese verbindliche Annahmeerklärung muss zusammen mit einer gültigen Arbeitsmedizinischen Vorsorgebescheinigung und dem Nachweis zum Masernschutz bis zum vorgegebenen Termin beim Ressort Forschung und Lehre vorliegen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird eine Veröffentlichung der PJ-Zuteilung PJ Herbst 2022/23 gesamt auf der Homepage nicht erfolgen.
Die Information zu Ihrer Zuteilung geht Ihnen ausschließlich persönlich als Zulassung zum PJ Herbst 2022/23 mit der Annahmeerklärung in schriftlicher Form per Post in KW 27 /2022 zu.
Vorherige individuelle Auskünfte zur Zuteilung per Mail oder telefonisch sind leider nicht möglich.
In der PJ-Informationsbroschüre (Pdf , 246,5 KB) sind alle wichtigen Informationen zum Praktischen Jahr (PJ) in zusammengefasster Form enthalten.
Das Merkblatt des Landesprüfungsamtes zum Praktischen Jahr, Informationen zur Online-Anmeldung zum zum M2 bzw. M3 und das Formular für die PJ-Tertialbescheinigung im Ausland finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes Mainz hier.
Den Online-Antrag zur Befreiung vom Studierendenticket finden Sie hier:
Die Rückerstattung des Semesterticketbeitrages kann beantragt, wenn Studierende mindestens 3 Monate ihres Praktischen Jahres an einem Lehrkrankenhaus im Ausland oder in Deutschland außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Mainzer Semestertickets absolvieren.
Seit 01.04.2013 haben die Studierenden bundesweit die Wahl, die Ausbildungsabschnitte im Praktischen Jahr auch in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen.
Die Vergabe von PJ-Plätzen an externe Studierende erfolgt erst nach der Zuteilung der eigenen Studierenden der Universitätsmedizin Mainz, d.h. externe Studierende können sich nur auf Restplätze bewerben.
Die Bewerbung von externen Studierenden für ein bzw. zwei Tertiale an der Universitätsmedizin bzw. an Lehrkrankenhäusern der Universitätsmedizin Mainz ist im PJ-Herbst nur für Plätze in den Herbstkrankenhäusern und im PJ-Frühjahr nur für Plätze in den Frühjahrshäusern in den verbindlich festgelegten bundesweit einheitlichen Tertialzeiten (Pdf , 69,2 KB) möglich.
Die Studierenden sollen jedoch zumindest ein Tertial an ihrer Heimatuniversität bzw. den Lehrkrankenhäusern der Heimatuniversität absolvieren.
Eine Einschreibung an der JGU Mainz ist nicht mehr erforderlich. Sie bleiben an Ihrer Heimatuniversität eingeschrieben und müssen dort aber mitteilen, dass Sie ein oder zwei Tertiale an der Universitätsmedizin Mainz oder den Akademischen Lehrkrankenhäusern der Universitätsmedizin Mainz absolvieren.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge für das PJ erfolgt immer an ihrer Heimatuniversität und ist dann in der Universitätsmedizin bzw. den Lehrkrankenhäusern der Universitätsmedizin Mainz vorzulegen.
Es gibt auch die Möglichkeit zum PJ an die JGU Mainz zu wechseln, d.h. Sie müssen zum PJ an der JGU Mainz eingeschrieben werden, absolvieren alle drei Tertiale an der UM Mainz bzw. den Akademischen Lehrkrankenhäusern der Universitätsmedizin Mainz und werden dann im M3 mündlich-praktisch an der UM Mainz oder dem Akademischen Lehrkrankenhaus geprüft. Dazu müssen Sie sich bis zum 15.01. (Ausschlussfrist) für das Sommersemester bzw. bis zum 15.07. (Ausschlussfrist) für das Wintersemester als Hochschulwechsler zum PJ an der JGU Mainz über die Homepage www.uni-mainz.de online bewerben. Auch als Komplettwechsler im PJ können Sie sich nur auf Restplätze bewerben und Sie melden sich dazu ganz normal online an. Das M2 schreiben Sie an Ihrer Heimatuniversität. Sie werden an der JGU Mainz nur zum PJ eingeschrieben. Für den Erhalt der Zulassung an der JGU Mainz ist neben der endgültigen Zulassung zum PJ auch die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimatuniversität vorzulegen. Legen Sie uns bitte das M2 Zeugnis (als beglaubigte Kopie oder im Original mit Kopie)vor und Sie erhalten dann eine endgültige Zulassung zum PJ. Bitte erst exmatrikulieren, wenn Sie das M2 bestanden haben! Mit der Zulassung erhalten Sie dann die Aufforderung zu Zahlung des Semesterbeitrages und zur Einreichung aller erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation. Die Liste finden Sie hier (Pdf , 10,2 KB). Für die Zulassung und Einschreibung an der JGU Mainz ist das Studierendensekretariat der JGU Mainz auf dem Uni-Campus zuständig. Infos dazu finden Sie hier.
Die Bewerbung von externen Studierenden für die Absolvierung von Teilen des Praktischen Jahres an der Universitätsmedizin Mainz oder den Akademischen Lehrkrankenhäusern der Universitätsmedizin Mainz erfolgt bundesweit zu einheitlichen Terminen direkt beim Ressort Forschung und Lehre der Universitätsmedizin Mainz.
Zurzeit liegen dazu folgende Termine vor:
PJ-Frühjahr 2023
Die Anmeldung externer Studierender zum Praktischen Jahr an der Universitätsmedizin Mainz bzw. an den Lehrkrankenhäusern der JGU Mainz ist nur noch online zu den vom MFT vorgegebenen Bewerbungszeiten möglich.
Bei der Online-Anmeldung geben Sie an:
-Ihre Stammdaten
-welches Tertial/ Tertiale, in welchen Fächern Sie bei uns ableisten wollen, vermerken Sie bitte, wenn Sie zum PJ komplett an die JGU Mainz wechseln wollen
-geben Sie Wünsche an, in welchen Lehrkrankenhäusern Sie die PJ-Tertiale ableisten wollen
Hier geht es zur Online-Anmeldung.
Den unterschriebenen Ausdruck Ihrer Online-Anmeldung senden Sie bitte zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung als PDF per Mail an ines.schmidt@uni-mainz.de oder per Post an:
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Ressort Forschung und Lehre
Frau Ines Schmidt
Obere Zahlbacher Straße 63
55131 Mainz
Büro: Geb. 907/EG/Zi.00-105
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Tel: 06131 39-29374
Wenn Sie einen Platz für ein, zwei oder mit Zustimmung Ihrer Heimatuniversität auch für drei Tertiale an der UM Mainz oder deren Akademischen Lehrkrankenhäusern erhalten haben und diese auch annehmen, müssen Sie uns erst zum Beginn des Praktischen Jahres folgende Unterlagen vorlegen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung von Ihrer Heimatuniversität,
- Nachweis des bestandenen M2 als Zugangsberechtigung zum Praktischen Jahr (beglaubigte Kopie M2 Zeugnis)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge von Ihrer Heimatuniversität und Nachweis zum Masernschutz
- PJ-Zuweisungsbescheinigung Ihrer Universität bzw. Bescheinigung, dass Ihre Heimatuniversität darüber informiert ist, dass Sie Teile des Praktischen Jahres an der UM Mainz oder deren Lehrkrankenhäusern absolvieren und das Einverständnis der Heimatuniversität dazu vorliegt
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sieht es als förderungswürdig an, wenn Studierende einen Teil des Medizinstudiums, beispielsweise das Praktische Jahr (PJ), im Ausland ableisten. Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Ausland bleibt der privaten Initiative überlassen, wird jedoch bei Bedarf durch das Ressort Forschung und Lehre unterstützt (Empfehlungsschreiben, Academic Record etc.).
Eine Anmeldung (online über die Homepage des Ressorts Forschung und Lehre) für einen PJ-Platz in einem der Lehrkrankenhäuser der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Deutschland ist in jedem Fall Voraussetzung, auch wenn der Studierende ein, zwei oder drei Tertiale des Praktischen Jahres im Ausland ableisten möchte.
Die Ausbildung im Ausland kann nur anerkannt werden, wenn die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt werden, d.h. an einem Krankenhaus erfolgt, das eine ausgewiesene Qualität als Universitätsklinik oder Lehrkrankenhaus besitzt. Vor Antritt des Praktischen Jahres sollte dies mit dem Landesprüfungsamt abgeklärt werden.
Ein Tertialsplitting ist nur in einem Tertial möglich und dann nur in den Konstellationen:
8 Wochen Ausland/ 8 Wochen Lehrkrankenhaus der JGU Mainz oder
8 Wochen Ausland/ noch mal 8 Wochen Ausland.
Vor Antritt des Praktischen Jahres im Ausland müssen Sie bei dem jeweiligen Unterrichtsbeauftragten der Universitätsmedizin eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen lassen.
Alle weiteren Informationen finden Sie auch in der PJ-Informationsbroschüre (Pdf , 246,5 KB). Weitere Formulare unter anderem für das PJ im Ausland finden Sie hier zum Download.
Mit der Änderung der ÄAppO und der damit verbundenen Möglichkeit, ab 01.04.13 bundesweit Ausbildungsabschnitte im Praktischen Jahr in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, gibt es neue Regelungen über den künftigen Prüfungsort des mündlich-praktischen Teils des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung („Hammerexamen“) bzw. des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Die Prüfung findet für alle Studierenden der Humanmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz stets an der Universitätsmedizin Mainz oder ihren Akademischen Lehrkrankenhäusern statt, auch wenn die Studierenden ein oder mehrere Tertiale ihres Praktischen Jahres im Ausland bzw. einem anderen Universitätsklinikum oder dessen Akademischen Lehrkrankenhäusern in Deutschland verbracht haben. Studierende anderer Universitäten, die ein oder mehrere Tertiale ihres Praktischen Jahres an der Universitätsmedizin Mainz oder ihren Akademischen Lehrkrankenhäusern absolviert haben, werden stets an ihrer Heimatuniversität geprüft.
Prüfungsort ist das jeweilige Akademische Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, wenn
Prüfungsort ist die Universitätsmedizin Mainz, wenn
Besondere Regelungen gelten bei den Lehrkrankenhäusern mit Kooperationsvereinbarungen.
In strittigen Fällen erfolgt die Prüfung in der UM Mainz.
Die endgültige Festlegung des Prüfungsortes erfolgt nach Abgabe aller Tertialbescheinigungen im LPA Mainz.
Die Ausbildung im Praktischen Jahr ist regelmäßig auf ihren Erfolg zu evaluieren. Die Evaluation erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) der JGU Mainz im Online-Verfahren. Die Ergebnisse sind bekannt zu geben.
Die Evaluationsergebnisse werden tertialweise veröffentlicht, wenn mindestens fünf Evaluationen vorliegen.
Die Evaluationsergebnisse im PJ Frühjahr 2015 werden im Folgenden aufgelistet.
UM Mainz (Pdf , 811,9 KB)
Mutterhaus der Borromäerinnen Trier (Pdf , 782,0 KB)
Klinikum der Stadt Ludwigshafen (Pdf , 636,0 KB)
HSK Wiesbaden (Pdf , 813,3 KB)
Kreuznacher Diakonie Bad Kreuznach (Pdf , 790,1 KB)
Klinikum Worms (Pdf , 819,3 KB)
Die Evaluationsergebnisse im PJ Herbst 2015/16 werden im Folgenden aufgelistet.
UM Mainz (Pdf , 1,3 MB)
Bundeswehrzentralkrankenhau Koblenz (Pdf , 584,6 KB)
GK Mittelrhein Kemperhof Koblenz (Pdf , 1,2 MB)
GPR Klinikum Rüsselsheim (Pdf , 1,1 MB)
Hunsrück Klinik Simmern (Pdf , 1,2 MB)
Katholisches Klinikum Mainz (Pdf , 770,4 KB)
Klinikum Ludwigshafen (Pdf , 765,6 KB)
Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Trier (Pdf , 765,6 KB)
Klinikum Worms (Pdf , 1,2 MB)
Krankenhaus St. Marienwörth Bad Kreuznach (Pdf , 563,6 KB)
Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Neuwied (Pdf , 980,6 KB)