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Umhabilitation

Erstreben Angehörige der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die förmliche Anerkennung eines auswärtig abgeschlossenem Habilitationsverfahrens, so kann die Umhabilitation auf Antrag an den Wissenschaftlichen Vorstand durch den Fachbereichsrat der Universitätsmedizin erfolgen. 

Für die Umhabilitation findet eine Überprüfung der Gleichwertigkeit der bereits erbrachten Habilitationsleistungen mit der an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz geltenden Ordnung statt. 

Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz stehen, richten den Antrag auf Umhabilitation ebenfalls an den Wissenschaftlichen Vorstand. Der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung prüft danach, ob ein Bedarf in Lehre und Forschung in der Universitätsmedizin gegeben ist. Ist die erstrebte Umhabilitation begründet, ist das Verfahren analog zur Umhabilitation von Angehörigen der Universitätsmedizin. 

Wird die Vergleichbarkeit festgestellt, wird in der Regel von neuerlichen schriftlichen und mündlichen Habilitationsleistungen Abstand genommen.  

Im Einvernehmen mit der Einrichtungsleitung kann um die Aufforderung zur Umhabilitation beim Wissenschaftlichen Vorstand nachgesucht werden. In diesem Fall entfällt in der Regel die Prüfung der Vergleichbarkeit (§ 14, Abs. 4 (2) Habilitationsordnung).

Informationsblatt Umhabilitation (Pdf , 346,0 KB) (Dezember 2023)

Publikationsliste Muster (Pdf , 271,0 KB) (Februar 2024)

Personalblatt zur Umhabilitation (Pdf , 102,3 KB) (Februar 2024)

Beglaubigung von Unterlagen

Seitens des Ressorts Forschung und Lehre sind für das Verfahren zur Umhabilitation an die Universitätsmedizin zum Teil beglaubigte Dokumente vorgeschrieben (z. B. Promotionsurkunde). Eine solche Beglaubigung dürfen erstellen: Gemeinde­verwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreis­verwaltungen. Weiterhin dürfen Gerichte und Notare Dokumente beglaubigen. 


Ansprechpartner Habilitationen

Frau Kerstin Eißler
Tel:  +49 (0)6131 39-29487
 habilitationen.um@uni-mainz.de 

Ansprechpartner Außerplanmäßige Professuren

Herr Hendrik Ulle
Tel: +49 (0)6131 39-29464
 habilitationen.um@uni-mainz.de