Logo der Universitätsmedizin Mainz

Themenfindung und Betreuung der Dissertation

Das Thema der Dissertationsschrift soll in der Regel mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer oder mit einem habilitierten Mitglied der Universitätsmedizin, die eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit an der Universitätsmedizin Mainz ausüben, vereinbart worden sein und unter ihrer oder seiner Betreuung bearbeitet werden.

Viele Institute und Kliniken veröffentlichen Dissertationsthemen auf ihren Webseiten und durch Aushänge direkt vor Ort.  

Hier können Sie Angebote für medizinische Dissertationsarbeiten (Dr. med. oder Dr. med. dent.) an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz einsehen.  

Die Mehrheit der Promovierenden (Dr. med. und Dr. med. dent.) findet Thema und Betreuerin/Betreuer für eine Dissertation durch den persönlichen Kontakt mit der Dozentin/ den Dozenten in den Lehrveranstaltungen.


Falls Sie gerne in einem bestimmten Fachgebiet oder Forschungsbereich promovieren würden und weder auf der Webseite der besagten Institution noch in den Aushängen fündig werden, sprechen Sie die Leiterin bzw. den Leiter der Einrichtung direkt an (am besten per Mail über das jeweilige Sekretariat) und fragen Sie nach möglichen Themenstellungen für eine Doktorarbeit.

Die Fragestellung

Manche Dissertationen werden von vornherein mit einer sehr klar umrissenen Fragestellung vergeben. In diesen Fällen sollten Sie als Doktorandin bzw. Doktorand sicherstellen, dass Sie diese Fragestellung vollständig verstehen. Alle Unklarheiten sollten in Vorgesprächen mit dem Betreuer beseitigt werden.

Sollte die Fragestellung nicht eindeutig formuliert sein, sollten Betreuer und Promovierende versuchen, in Gesprächen die Fragestellung gemeinsam zu präzisieren. Die Doktorandin oder der Doktorand hat so die Möglichkeit, bei der Auswahl des Themas und der Erarbeitung der genauen Fragestellung  mitzuwirken. Spätestens zu Beginn der praktischen Phase sollten die Fragestellung und das Ziel erarbeitet worden sein.

Erarbeiten eines Arbeitsplans und/oder eines Exposés

Zusammen mit dem Betreuer sollte ein Arbeitsplan und/oder eines Exposé für die Anfertigung der Dissertationsschrift festgelegt werden.

Betreuungsvereinbarung 

Die Betreuerin oder der Betreuer schließt mit der Doktorandin oder dem Doktoranden eine schriftliche Betreuungsvereinbarung über einen strukturierten Promotionsablauf ab. In dieser Vereinbarung werden Aufgaben und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers sowie Aufgaben und Pflichten der/des Promovierenden geregelt. Der Betreuungsvereinbarung ist der Arbeitsplan und/oder eines Exposé beizufügen.

Scheidet die Betreuerin oder der Betreuer einer Dissertation als Mitglied der Universitätsmedizin aus oder entfallen die Voraussetzungen nach Absatz 2, so kann sie oder er bis zu drei Jahre nach ihrem oder seinem Ausscheiden als Gutachterin oder Gutachter der von ihr oder ihm zu diesem Zeitpunkt bereits betreuten und beim Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung angemeldeten Dissertation bestellt werden. Die zeitliche Begrenzung gilt nicht für habilitierte Mitglieder der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, deren Lehr- und Prüfungsberechtigung nach dem Ausscheiden fortgelten.

Das  Promotionsbüro sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden!

Die Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Promotionsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades „Dr. med.“ oder „Dr. med. dent.“ setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber 

  • die Ärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ (bis 3,0) oder die Zahnärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“  an einer Universität in Deutschland bestanden hat.

     

    In begründeten Einzelfällen, bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers und wenn befürwortende Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern oder habilitierten Mitgliedern der Universitätsmedizin über die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers vorgelegt werden, kann der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung von dem Erfordernis der Note nach absehen.

    Die Berechnung der Gesamtnote liegt im Zuständigkeitsbereich des Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und der Pharmazie. 

  • mindestens zwei Semester an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Studiengang Medizin oder Zahnmedizin als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender studiert hat oder mindestens ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter an der Universitätsmedizin Mainz beschäftigt war.

Der Nachweis wäre in diesen Fall erbracht,  

  • wenn die Bewerberin oder der Bewerber nachweist, dass sie oder er eine mindestens einjährige wissenschaftliche Tätigkeit in einer wissenschaftlichen Einrichtung an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium ausgeübt hat.
    Die Tätigkeit soll in der Regel durch einen Arbeitsvertrag bzw. durch eine Stellenbeschreibung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter nachgewiesen werden 
  • wenn die Bewerberin oder der Bewerber nachweist, dass sie oder er eine mindestens einjährige wissenschaftliche Tätigkeit in einem akademischen Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium ausgeübt hat.
    Die Tätigkeit soll in der Regel durch einen Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter nachgewiesen werden. 
  • Die wissenschaftliche Tätigkeit könnte auch im Rahmen einer inhaltlich vergleichbaren Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einem Forschungs-Stipendium bzw. durch Drittmittel finanzierte Forschungsvorhaben nachgewiesen werden, welche an einer medizinischen Betriebseinheit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz abgebildet sind.

Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise 

Für die konkrete Anerkennung Ihres ausländischer Vorbildungsnachweise finden Sie auf folgender Seite alle Informationen. 

Folgende zusätzliche Zulassungsvoraussetzung gelten nur bei Doktorandinnen oder Doktoranden, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben 

  • müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" DSH-2 gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nachweisen.

  • Zusätzlich sind ärztliche oder zahnärztliche deutsche Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 nachzuweisen. 

  • Der Nachweis kann entweder durch einen entsprechenden Sprachtest einer deutschen Ärzte- oder Zahnärztekammer oder durch einen entsprechenden Patientenkommunikationstest eines anerkannten Sprachinstituts erbracht werden. Der Nachweis nach gilt auch als erbracht, wenn eine entsprechende berufsspezifische Sprachprüfung, welche am Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen orientiert ist, beim zuständigen Unterausschuss des Ausschusses für Wissenschaftliche Nachwuchsförderung abgelegt wurde.  

Wenn die Dissertation in englischer Sprache verfasst werden soll, sofern die Bewerberin oder der Bewerber weder die Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem englischsprachigen Studiengang erworben hat, gelten zusätzliche Voraussetzungen. 

  • Nachweis der englischen Sprachkenntnisse. Die Bescheinigung über einen mit mindestens 60 Punkten bestandenen Test of English as a foreign Language (TOEFL iBT-Test) ist vorzulegen.

Die Zulassung zum Promotionsverfahren zum Doktor der physiologischen Wissenschaften „Dr. rer. physiol." setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber  

  • ein durch Staatsexamen [nicht der Medizin oder Zahnmedizin] oder Diplomabschluss beendetes Studium an einer Universität oder ein durch Masterabschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beendetes Studium in Deutschland absolviert hat, das als Grundlage zur wissenschaftlichen Arbeit auf den an der Universitätsmedizin Mainz vertretenen Fachgebieten geeignet ist.
  • Der Abschluss muss zur Promotion in dem entsprechenden Fach berechtigen, in dem die Bewerberin oder der Bewerber das Abschlussexamen abgelegt hat.
  • Der Abschluss muss mindestens mit der Note „gut“ (2,5) abgeschlossen sein. Auch bei außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegten Examina muss das Erreichen der Mindestnote entsprechend nachgewiesen werden.
  • Bei einem Masterabschluss sind unter Einbeziehung des vorangehenden konsekutiven Studiums bis um ersten berufsqualifizierenden Abschluss - mindestens 300 ECTS nachzuweisen.
  • eine mindestens einjährige wissenschaftliche Tätigkeit an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (entweder in einer wissenschaftlichen Einrichtung oder in einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz) nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium ausgeübt hat (detailliertes regelt § 4 Abs. 2 b).
  • erfolgreich an dem Kurs „Praktikum der medizinischen Terminologie“ mit Leistungsnachweis an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder einer sich davon nicht wesentlich unterscheidenden Lehrveranstaltung an einer Hochschule in Deutschland teilgenommen hat. Der Kurs darf bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Die Anmeldung erfolgt über das Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin
  • die Vorlage eines Exposés über die geplante Dissertationsschrift erbringt, das als Grundlage zur wissenschaftlichen Arbeit auf den an der Universitätsmedizin Mainz vertretenen Fachgebieten geeignet ist (detailliertes regelt PromO §4 Abs. 2 d). 
  • ausreichende Sprachkenntnisse entsprechend der PromO § 4 Abs. 1 c) nachweist.

Eignungsfeststellungsverfahren für besonders qualifizierte Absolventinnen oder Absolventen eines Diplomstudiengangs an einer Fachhochschule oder eines Bachelorstudiengangs für die Zulassung zum Promotionsverfahren zum Doktor der physiologischen Wissenschaften (Dr. rer. physiol.) 

Die besondere Qualifikation wird im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens nachgewiesen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren regelt §4 Abs. 3 der aktuell geltenden Promotionsordnung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.  

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so vereinbaren Sie mit uns einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.

Registrierung vom Promotionsvorhaben über Jogustine

Ja, für Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als Promotionsstudierende/r eingeschrieben werden möchten oder nicht.

Mit Beginn der theoretischen und praktischen Arbeiten für die Promotion muss das Thema der Dissertationsschrift registriert werden. Promovenden zum „Dr. rer. physiol.“ können Ihre Doktorarbeit mit dem Eintreten aller Zulassungsvoraussetzungen in Jogustine registrieren. 

Die Registrierung wird online über Jogustine durchgeführt.

Nein, Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um Ihre Promotion in Jogustine zu registrieren.

Die Promotion soll in der Regel fünf Jahre nach der Anzeige des Dissertationsthemas abgeschlossen sein. 

Der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung kann insbesondere in Fällen der besonderen persönlichen Härte auf schriftlichen Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers eine Verlängerung der Frist genehmigen.

Ja, Sie müssen Ihr Promotionsvorhaben in Jogustine registriert und den Antrag auf Zulassung im Ressort Forschung und Lehre / Stabstelle Wissenschaftliche Nachwuchsförderung  abgegeben haben, damit Sie vom zentralen Studierendensekretariat für ein Promotionsstudium immatrikuliert werden können.

Immatrikulation als Promotionsstudierende*r

Sie können an der JGU promovieren, auch wenn Sie nicht als Promotionsstudierende*r eingeschrieben sind. In diesem Fall müssen Sie sich registrieren.

Weitere Informationen hierzu können Sie über dem folgenden Link einsehen.

Zuständige Stelle und Kontakte

Die Stabsstelle Wissenschaftliche Nachwuchsförderung ist zuständig für 

  • Information und Beratung rund um das Thema Promotion an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Information und Beratung von Betreuerinnen und Betreuern von Doktoranden
  • Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare in Jogustine und Auskunft zu den Unterlagen, die im Laufe des Promotionsverfahrens abgegeben werden müssen
  • Umsetzung der Promotionsordnung
  • Formale Abwicklung des Promotionsverfahrens im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung
  • Zulassung zur Promotion im Auftrag des Ausschusses für wissenschaftliche Nachwuchsförderung  

   Herrn Fatos Berisha               
   Ressort Forschung und Lehre        
   Gebäude 907 1. OG (Die Briefkästen befinden sich am Geb. 912)
   Tel:  +49 (0) 6131 3929395                   
    Email  

Bürozeiten: Sprechzeiten sind dienstags und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung