Visual Universitätsmedizin Mainz

Folgende Unterlagen sind bezüglich einer Äquivalenzbescheinigung im Fach Orthopädie bitte zur Prüfung vorzulegen:

  • Schriftlicher Nachweis über Beginn und Ende des Aufenthaltes (Einstellungsbestätigung)
  • Schriftlicher Nachweis der Zugehörigkeit des Lehrkrankenhauses zu einer entsprechenden Universität
  • Schriftlicher Nachweis über die Bettenanzahl des Lehrkrankenhauses
  • Vorlage des Lehrplans, aus dem die Äquivalenz zu den hiesigen Lehrinhalten hervorgeht
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift

Sobald diese Unterlagen vorliegen, kann die Äquivalenz geprüft und ggf. bescheinigt werden.