Folgende Unterlagen sind bezüglich einer Äquivalenzbescheinigung im Fach Unfallchirurgie bitte zur Prüfung vorzulegen:
- Schriftlicher Nachweis über Beginn und Ende des Aufenthaltes (Einstellungsbestätigung)
- Schriftlicher Nachweis der Zugehörigkeit des Lehrkrankenhauses zu einer entsprechenden Universität
- Schriftlicher Nachweis über die Bettenanzahl des Lehrkrankenhauses
- Vorlage des Lehrplans, aus dem die Äquivalenz zu den hiesigen Lehrinhalten hervorgeht
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift
Sobald diese Unterlagen vorliegen, kann die Äquivalenz geprüft und ggf. bescheinigt werden.