Sicherheitstechnische Beratungsleistungen

Als Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir Schulleitungen und Bedienstete staatlicher Schulen in Rheinland-Pfalz zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im inneren Schulbereich. Die besondere Struktur des Schulwesens mit der Aufteilung in inneren und äußeren Schulbereich erfordert eine klare Abgrenzung der Aufgaben: Während der Schulträger für Gebäude und Infrastruktur (äußerer Schulbereich) verantwortlich ist, sorgen der Dienstherr (Bildungsministerium) und Schulleitungen für sichere Arbeitsbedingungen im pädagogischen Bereich (innerer Schulbereich). Unsere sicherheitstechnische Beratung unterstützt sie dabei, Gefährdungen zu ermitteln, geeignete Maßnahmen umzusetzen und eine wirksame Arbeitsschutzorganisation zu gewährleisten.

Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Schulen insbesondere durch die folgenden Beratungsleistungen.

 

Beratungsangebote

Die sicherheits- und gesundheitsgerechte Einrichtung und Ausstattung des Schulgebäudes liegt im Verantwortungsbereich des Schulträgers. Auf Anfrage der Schulleitung beraten wir zu sicherheitsrelevanten Aspekten und begleiten in Abstimmung mit dem Schulträger Begehungen des Schulgebäudes.

Der Schulträger stellt das Brandschutzkonzept bereit, Schulen führen jährlich Evakuierungsübungen durch. Wir unterstützen Schulleitungen - in Abstimmung mit dem Schulträger - bei grundlegenden Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes.

Der Schulträger stellt den erforderlichen Brandschutznachweis bereit. Er führt zudem in regelmäßigen Abständen – üblicherweise alle fünf Jahre – eine Gefahrenverhütungsschau an der Schule durch. Darüber hinaus führen die Schulen jährlich Evakuierungsübungen durch, um den sicheren Ablauf im Brandfall zu gewährleisten.

Wir unterstützen die Schulleitungen – in Abstimmung mit dem Schulträger – bei grundlegenden Fragestellungen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes.

 

Für Fragen rund um das Thema Gebäudeschadstoffe ist in erster Linie der Schulträger verantwortlich. Bei Fragen, die die Gesundheit der Lehrkräfte betreffen, oder bei besonderem Beratungsbedarf kann das Institut unterstützend hinzugezogen werden.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für sichere Arbeitsbedingungen. Schulleitungen und Schulträger müssen für ihren jeweiligeren Verantwortungsbereich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wir unterstützen Schulleitungen bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung im inneren Schulbereich und stellen hierfür das Cockpit IfL als digitale Arbeitsplattform bereit.

Beratungsangebot Cockpit IfL

Schulen müssen regelmäßig Infektionsschutzbelehrungen durchführen. Wir bieten hierfür ein praxisnahes Online-Schulungsmodul, das eine einfache und rechtssichere Umsetzung ermöglicht.

Beratungsangebot Infektionsschutzbelehrung

Lärm und Akustik werden durch Nutzung und bauliche Gegebenheiten beeinflusst. Wir beraten zu Schulraumakustik und führen bei Bedarf orientierende Messungen zur Geräusch- und Nachhallsituation durch.

Das Raumklima wird u. a. beeinflusst durch Lüftung, Verschattung, bauliche Faktoren und Nutzerverhalten. Wir beraten zu individuellen Fragestellungen und können vor Ort Klimamessungen durchführen.