Die Nierentransplantation wird in Deutschland durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es stehen dabei mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
 
1. Postmortale Spende
Unter der postmortalen Spende ist die Entnahme einer Niere eines toten Spenders zu verstehen. Kriterien dafür sind der Hirntod und die Zustimmung zur Organspende durch die Spenderin/den Spender oder die Angehörigen des Verstorbenen.
 
2. Lebendnierentransplantation
Unter der Lebendnierentransplantation versteht man die Transplantation einer von einem lebenden Spender entnommenen Niere. Der Anteil der Lebendnierentransplantation an der gesamten Zahl der Transplantation beträgt ca. 30 %. Die Vorteile der Lebendnierenspende sind: 
 

  • Verkürzung der Wartezeit
  • gute Planbarkeit der Operation
  • sehr kurze Konservierungszeit des Organs 
  • bessere Funktionsrate und damit auch eine längere Funktionsdauer, als Nieren von Verstorbenen



 Die Voraussetzungen für eine Nierenlebendtransplantation: 

  • Verwandte 1. oder 2. Grades, verheiratete Partner, Verlobte oder Personen, die nachgewiesenermaßen dem Spender in persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen und
  •  > 18 Jahre alt sind,
  •  freiwillig spenden,
  •  vollständig aufgeklärt sind und
  •  schriftlich der Spende inkl. Risiken und Folgen zugestimmt haben.


Die Lebendspender müssen zwei gesunde Nieren, ein gut funktionierendes Herz und normale Gefäße haben. Sie dürfen keinen Bluthochdruck und keine hohen Blutzuckerwerte haben. Die Blutgruppen von Spender und Empfänger müssen übereinstimmen. In anderen Fällen muss eine blutgruppenungleiche Nierenlebendtransplantation durchgeführt werden (s. u.).
Die Entnahme der Spenderniere erfolgt in unserem Zentrum laparoskopisch ("Schlüssellochtechnologie").
Der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt beträgt danach sieben bis zehn Tage; die Arbeitsfähigkeit ist je nach Berufstätigkeit nach ca. ein bis drei Monaten wieder gegeben.
Da die verbliebene Niere die Funktion der entfernten Niere übernimmt, kann der Spender mit einer Niere sehr gut leben. Regelmäßige Nachkontrollen der Spender erfolgen an unserem Zentrum, so dass mögliche, aber sehr selten auftretende Funktionseinschränkungen der Niere frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Als Folgen einer Nierenlebendspende können in einigen Fällen Müdigkeit, Bauchwandhernien, Schmerzen und Nierenfunktionsstörungen auftreten. Auch kann die Entwicklung eines Bluthochdrucks in einigen Fällen begünstigt werden.



Besondere Formen der Lebendnierentransplantation:

Die Lebendnierentransplantation kann auch als präemptive Transplantation erfolgen. Das heißt, dass der Patient noch nicht dialysepflichtig ist, dies aber in der nächsten Zeit wird. Dabei muss der Empfänger auch auf die Warteliste aufgenommen werden.
Eine weitere Möglichkeit der Nierenlebendtransplantation besteht in der blutgruppenungleichen Lebendnierentransplantation. Dabei erhalten die Empfänger eine Niere von einem Spender mit einer unterschiedlichen Blutgruppe. Dies muss allerdings sehr genau geplant werden, da eine entsprechende immunsuppressive Vorbehandlung des Empfängers vor der geplanten Transplantation notwendig ist.