Herzlich willkommen beim Institut für Lehrergesundheit (IfL)
Liebe Besucherinnen und Besucher,
das Institut für Lehrergesundheit wurde im Januar 2011 in Mainz im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz (MBWWK) zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung aller Mitarbeiter*innen im staatlichen Schuldienst in Rheinland-Pfalz gegründet. Das Institut ist dem Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz angegliedert.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen wichtige Informationen
zu unserem Institut und unserer Arbeit bieten.

Beste Grüße
Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel
Direktor des Instituts
Änderung zu Beschäftigungsverboten hinsichtlich Infektionsrisiken im Rahmen des Mutterschutzgesetzes
Bezüglich SARS-CoV-2 gilt ab sofort:
Bei einem Ausbruch (mindestens zwei bestätigte Fälle in zeitlichem Zusammenhang) von SARS-CoV-2 in der Klasse / Lerngruppe / Kollegium empfehlen wir ein Beschäftigungsverbot für Tätigkeiten in der Schule bis einschließlich zum 8. Kalendertag nach dem letzten Infektionsfall (gerechnet ab dem letzten Tag der Anwesenheit der zuletzt positiv getesteten Person in der Einrichtung).
Die Empfehlung eines Beschäftigungsverbots bereits bei einem Erkrankungsfall entfällt.
Grundsätzlich gilt für Beschäftigungsverbote aufgrund etwaiger Infektionskrankheiten ab sofort:
Beschäftigungsverbote, welche aufgrund fehlender oder unklarer Immunität der Schwangeren bezüglich einer in der Einrichtung aufgetretenen Infektionserkrankung ausgesprochen wurden, gelten ab sofort nur noch für Tätigkeiten in der Schule.
So bleibt die Möglichkeit bestehen, die Schwangere außerhalb der Schule mit schulischen Aufgaben zu betrauen, in denen keine mit der Tätigkeit im Präsenzunterricht vergleichbare unverantwortbare Gefährdung besteht.
Masernschutzgesetz
Alle Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/hygiene-und-infektionsschutz/masernschutzgesetz.html