Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose wird in der Klinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie nur in Ausnahmefällen bei Patienten mit schweren Vorerkrankungen (klassifiziert als ASA III oder höher) durchgeführt, die nach dem Eingriff eine stationäre Überwachung im Krankenhaus benötigen. Bei gesunden Kindern kann die Narkose ambulant in der Kinderzahnarztpraxis durchgeführt werden (ASA I und ASA II).
Ambulante Zahnsanierungen könnten in der Klinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie nicht durchgeführt werden.
Vorstellung in der Ambulanz der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie:
Ohne schriftliche Bestätigung: Ohne die oben genannten Schritte und die schriftliche Bestätigung können wir keine Termine in der Ambulanz der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie vergeben.
Die primäre Methode zur Schmerzausschaltung bei zahnärztlichen Behandlungen in der zahnärztlichen Praxis ist die Lokalanästhesie. In bestimmten Fällen kann eine Behandlung unter örtlicher Betäubung jedoch nicht ausreichen. Dies betrifft auf der einen Seite eine Zahnsanierung bei Kleinkindern aufgrund der mangelnden Kooperationsfähigkeit, auf der anderen Seite den Patienten mit schweren Vorerkrankungen, körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen sowie Verhaltensstörungen.
In solchen Situationen entscheidet der Zahnarzt, ob eine Vollnarkose aus zahnmedizinischen Gründen notwendig ist. Die Durchführung der Allgemeinanästhesie obliegt einem hinzugezogenen Anästhesisten, der zudem die Narkosefähigkeit des Patienten überprüft und bestätigt.
Beide, Zahnarzt und Anästhesist, prüfen sorgfältig, ob eine Vollnarkose unter ambulanten Bedingungen gerechtfertigt ist.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Rückfragen, können Sie uns unter der Ambulanz-Rufnummer 06131/17-3080 von Montag - Freitag von 9 - 12 Uhr, sowie Montag - Donnerstag von 13 - 15 Uhr erreichen.
Alternativ senden Sie uns gerne eine E-Mail an ambulanz-mkg@unimedizin-mainz.de