Zahnsanierung in Vollnarkose bei Kindern

Ihr Kind hat kariöse Zähne und Sie sind unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen? Oder Sie waren bereits in einer Zahnarztpraxis zur Beratung für eine Behandlung unter Vollnarkose, aber der Anästhesist hat aus bestimmten Gründen die Narkose abgelehnt? Hier finden Sie wichtige Informationen.

Workflow Zahnsanierung bei Kindern

Grundlegende Richtlinien zur Zahnbehandlung unter Vollnarkose in der Klinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie:

Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose wird in der Klinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie nur in Ausnahmefällen bei Patienten mit schweren Vorerkrankungen (klassifiziert als ASA III oder höher) durchgeführt, die nach dem Eingriff eine stationäre Überwachung im Krankenhaus benötigen. Bei gesunden Kindern kann die Narkose ambulant in der Kinderzahnarztpraxis durchgeführt werden (ASA I und ASA II).

Ambulante Zahnsanierungen könnten in der Klinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie nicht durchgeführt werden.

Schritte für Planung einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose:

  1. Zahnarztbesuch: Stellen Sie sich zunächst beim Kinderzahnarzt vor. Dort wird die Notwendigkeit einer Zahnbehandlung, Behandlungsplan sowie die Indikation für eine Vollnarkose gestellt.
  2. Anästhesiefreigabe: Der Anästhesist in der (Kinder-) Zahnarztpraxis muss die Narkosefähigkeit des Patienten bestätigen und die Freigabe für die Vollnarkose erteilen.
  3. Schriftliche Bestätigung: Falls keine Freigabe erteilt wird, benötigen Sie für die weitere Planung eine schriftliche Bestätigung des Anästhesisten der (Kinder-) Zahnarztpraxis.

Ablehnung einer Vollnarkose durch den Anästhesisten in der (Kinder-) Zahnarztpraxis

Vorstellung in der Ambulanz der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie:

  1. Mit der schriftlichen Bestätigung des Kinderzahnarztes: Erst wenn der Kinderzahnarzt schriftlich bestätigt, dass eine Zahnsanierung notwendig ist und ein Behandlungsplan inklusive Vollnarkose erforderlich ist.
  2. Mit der schriftlichen Bestätigung des Anästhesisten in der (Kinder-) Zahnarztpraxis: Eine schriftliche Bestätigung des Anästhesisten für die Ablehnung der Vollnarkose in der Zahnarztpraxis unter ambulanten Bedingungen mit entsprechender Begründung.

Ohne schriftliche Bestätigung: Ohne die oben genannten Schritte und die schriftliche Bestätigung können wir keine Termine in der Ambulanz der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie vergeben.

Grundlegende Schmerzbehandlung:

Die primäre Methode zur Schmerzausschaltung bei zahnärztlichen Behandlungen in der zahnärztlichen Praxis ist die Lokalanästhesie. In bestimmten Fällen kann eine Behandlung unter örtlicher Betäubung jedoch nicht ausreichen. Dies betrifft auf der einen Seite eine Zahnsanierung bei Kleinkindern aufgrund der mangelnden Kooperationsfähigkeit, auf der anderen Seite den Patienten mit schweren Vorerkrankungen, körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen sowie Verhaltensstörungen.

In solchen Situationen entscheidet der Zahnarzt, ob eine Vollnarkose aus zahnmedizinischen Gründen notwendig ist. Die Durchführung der Allgemeinanästhesie obliegt einem hinzugezogenen Anästhesisten, der zudem die Narkosefähigkeit des Patienten überprüft und bestätigt.

Beide, Zahnarzt und Anästhesist, prüfen sorgfältig, ob eine Vollnarkose unter ambulanten Bedingungen gerechtfertigt ist.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Rückfragen, können Sie uns unter der Ambulanz-Rufnummer 06131/17-3080 von Montag - Freitag von 9 - 12 Uhr, sowie Montag - Donnerstag von 13 - 15 Uhr erreichen.

Alternativ senden Sie uns gerne eine E-Mail an  ambulanz-mkg@unimedizin-mainz.de


Checkliste

Hier die Checkliste zum Download und Ausdrucken.

CHECKLISTE (Pdf , 238,2 KB)