Unsere aktuelle Besuchregelung

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Regelungen für Besucher:innen und Patient:innen der Universitätsmedizin Mainz sowie Informationen zum Schutz vor Virusinfektionen. 

Regelungen für Besucher:innen

Wir legen Wert darauf, dass Sie Ihr Kind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besuchen können.

Bitte melden Sie sich bei jedem Besuch beim Pflegepersonal an und ab. So wissen wir, wann Ihr Kind von Ihnen betreut und beaufsichtigt wird und haben die Möglichkeit, Ihnen wichtige Informationen über das Befinden und die Therapie Ihres Kindes zu geben.

Von Ihnen befürwortete sonstige Besucher wie Freunde und Verwandte sind uns auch willkommen, solange sie keine Risiken für unsere Patient:innen darstellen. Wir bitten Sie daher um Zurückhaltung, wenn Sie selbst krank sind (zum Beispiel einen grippalen Infekt haben), oder wenn noch andere Kinder im Patientenzimmer sind. 

Bei Besuchen bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Ruhe der anderen Patient:innen nicht gestört wird.

Keine generelle Maskenpflicht

Für Besucher:innen der Universitätsmedizin Mainz gilt keine generelle Maskenpflicht. 

Bitte beachten Sie, dass zum Schutz besonders gefährdeter Patient:innen in einigen Bereichen der Universitätsmedizin Mainz eine Maskenpflicht oder weitere Schutzvorgaben gelten können. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die geltenden Regelungen. Im Fall einer Maskenpflicht bringen Sie bitte nach Möglichkeit eine eigene Maske mit. 

 

Keine SARS-CoV-2-Testpflicht

Es gibt keine SARS-CoV-2-Testpflicht für Besucher:innen der Universitätsmedizin Mainz.

Ein generelles Besuchsverbot gilt weiterhin für Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind sowie für jene Menschen, die geltende Schutzmaßnahmen nicht einhalten bzw. deren Einhaltung nicht gewährleisten können. Personen, die erkennbare Atemwegsinfektionen aufweisen, werden gebeten, von einem Besuch möglichst abzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, tragen Sie bitte während des Besuchs eine FFP2-Maske

Regelungen für Patient:innen

Keine generelle Maskenpflicht

Für Patient:innen der Universitätsmedizin Mainz besteht keine generelle Maskenpflicht. 

Bitte beachten Sie, dass zum Schutz besonders gefährdeter Patient:innen in einigen Bereichen der Universitätsmedizin Mainz jedoch spezielle Vorgaben gelten können.  

 

Keine SARS-CoV-2-Testpflicht

Für Patient:innen der Universitätsmedizin Mainz besteht keine SARS-CoV-2-Testpflicht.

Patient:innen können im Verdachtsfall vor der Aufnahme oder während des Aufenthaltes durch das Klinikpersonal der Universitätsmedizin Mainz getestet werden. 

Corona-Hotlines in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat mehrere Hotlines eingerichtet, darunter:

  • Hotline für Informationen zum Coronavirus und Fragen rund ums Impfen: 0800 575 81 00
    Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung zu Corona erreichen Sie unter: 116 117