Befundanforderungen

Befundanforderungen von mitbehandelnden Ärzten werden über unser Sekretariat abgewickelt.

Dafür ist eine Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich.

Hier können Sie unsere Befundanforderung/Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (PDF 116,8 KB) verwenden, die wir Ihnen hiermit gerne zur Verfügung stellen.

Sie können die pdf-Datei in Adobe öffnen, am PC ausfüllen und unterzeichnen.

Senden Sie die Befundanforderung bitte an eine der folgenden Faxnummern:

Fax. 06131 17 -6636 oder
Fax. 06131 17-6523 oder
per Email