Befundanforderungen
Befundanforderungen von mitbehandelnden Ärzten erfolgen über unser Sekretariat.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist dabei erforderlich.
Hierfür verwenden Sie bitte unsere Befundanforderung/Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (PDF 116,8 KB), die wir Ihnen hiermit gerne zur Verfügung stellen.
Sie können die pdf-Datei in Adobe öffnen, am PC ausfüllen und unterzeichnen.
Senden Sie die Befundanforderung bitte an eine der folgenden Faxnummern:
Fax. 06131 17 -6636 oder 06131 17-6523
oder per E-Mail