Befundanforderungen

Befundanforderungen von mitbehandelnden Ärzten erfolgen über unser Sekretariat.

Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist dabei erforderlich.

Hierfür verwenden Sie bitte unsere Befundanforderung/Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (PDF 116,8 KB), die wir Ihnen hiermit gerne zur Verfügung stellen.

Sie können die pdf-Datei in Adobe öffnen, am PC ausfüllen und unterzeichnen.

Senden Sie die Befundanforderung bitte an eine der folgenden Faxnummern:

Fax. 06131 17 -6636 oder 06131 17-6523
oder per E-Mail