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Befundanforderungen

Befundanforderungen von mitbehandelnden Ärzten erfolgen über unser Sekretariat.

Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist dabei erforderlich.

Hierfür verwenden Sie bitte unsere Befundanforderung (Pdf, 118,4 KB), die wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen.
Sie können die pdf-Datei in Adobe öffnen, am PC ausfüllen und unterzeichnen. Senden Sie die Befundanforderung bitte an eine der folgenden Faxnummern:


Fax. 06131 17 -6636 oder 06131 17-6523