Logo der Universitätsmedizin Mainz

Dysplasiesprechstunde
Die Dysplasiesprechstunde ist eine Spezialsprechstunde für Frauen mit Haut- und Schleimhautveränderungen des äußeren und inneren Genitale, insbesondere zur Abklärung unklarer Befunde an Gebärmutterhals, Scheide und Schamlippen (Vulva). Ferner können im Rahmen dieser Sprechstunde chronische Infektionen und Hautveränderungen im Bereich des Genitale abgeklärt werden.

Nach Überweisung durch Ihren Gynäkologen, beispielsweise nach auffälligen Abstrichen bei den Krebsvorsorgeuntersuchungen, können Sie einen ambulanten Untersuchungstermin bei uns vereinbaren.

Was sind Dysplasien ?
Dysplasien („Krebsvorstufen“) im medizinischen Sprachgebrauch sind Zellveränderungen die nicht bösartig sind, aber Vorstufen für eine bösartige Erkrankung darstellen können. Solange sie die Grenzen zum gesunden Gewebe nicht durchwachsen, liegt kein Krebs vor.
Dysplasien verursachen keine Beschwerden und werden daher von der Patientin in der Regel nicht selbst bemerkt. Je nach Schweregrad der Veränderung können diese jedoch bei fehlender Behandlung zu einem bösartigen Tumor werden. Man unterscheidet allgemein drei Schweregrade, die vom Pathologen anhand einer Gewebeprobe eingeteilt werden.
Nicht jede Dysplasie wird zu einer bösartigen Erkrankung. Vor allem leichtgradige Veränderungen bilden sich zu einem hohen Prozentsatz spontan zurück, weniger häufig mittelgradige. Hochgradige Vorstufen werden in der Regel entfernt.
Die medizinische Nomenklatur unterscheidet je nach Lokalisation :
Gebärmutterhals: CIN : Cervikale Intraepitheliale Neoplasie
Vulva: VIN : Vulväre Intraepitheliale Neoplasie
Scheide: VaIN : Vaginale Intraepitheliale Neoplasie

Wie entstehen Dysplasien ? Welche Risikofaktoren gibt es ?
Die genauen Ursachen für die Entstehung von Zellveränderungen am Genitale sind noch nicht abschließend erforscht. Seit ca. 20 Jahren weiß man, daß eine Infektion mit Viren, sogenannten Humanen Papilloma Viren (HPV) eine bedeutende Rolle bei der Entstehung von Zellveränderungen am Muttermund spielt. Weitere Faktoren, wie Infektionen und Schwäche der Immunabwehr können Zellveränderungen begünstigen. Hormone wie, z.B. die „Pille“, verursachen keine Krebsvorstufen am Genitale.

Humane Papilloma Viren ( HPV )
Seit Anfang der 80er Jahre ist bekannt, dass eine Infektion mit HPV ein wichtiger Faktor für das Entstehen von Zellveränderungen am Muttermund und das Auftreten von Gebärmutterhalskrebs ist.
Die HPV-Infektion ist eine sehr häufige, sexuell übertragene Infektion. Die Durchseuchung mit dem Virus ist sehr hoch, vor allem bei jungen Frauen. Hier sind nach neueren Daten bei circa 30 % der Frauen diese Viren nachweisbar. Man schätzt, dass etwa 80 % der Frauen irgendwann in ihrem Leben eine HPV Infektion erleben. Die Mehrzahl der Infektionen ist meist vorübergehend und asymptomatisch. Viele dieser Viren sind harmlos (sog. „Low Risk HPV), andere (sog. „High Risk HPV“) können aber zu Zellveränderungen am Muttermund führen.
In der überwiegenden Zahl der Fälle (bis zu 80%) gelingt es dem körpereigenen Immunsystem, das Virus zu eliminieren. Allerdings entwickeln ca. 10 - 20 % der Frauen mit einer „High Risk“ Infektion und Persistenz des Virus über 2-3 Jahre eine Krebsvorstufe (CIN). Auch diese Vorstufen bilden sich oftmals spontan zurück. In 1 – 2 % der Fälle muß bei langjähriger Persistenz von „High-Risk“ Viren mit der Entstehung eines Gebärmutterhalskrebses gerechnet werden. Hier läßt sich dann in nahezu 100 % das Virus nachweisen.
HPV führt also nur in den wenigsten Fällen zu einer Krebsentstehung, ist aber Voraussetzung, dass Gebärmutterhalskrebs überhaupt entstehen kann.
Der Nachweis von HPV ist daher für sich alleine kein Anlaß zur Besorgnis. Er kann jedoch wichtig sein zu Beurteilung und Verlaufsbeobachtung bestimmter Befunde aus der Krebsfrüherkennung.

Wie läuft die Dysplasiesprechstunde ab? Was ist eine Kolposkopie?
Entscheidend für die Früherkennung auffälliger Befunde am Genitale ist die jährliche Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt. Sollten hier weiter abklärungswürdige Befunde auftreten, wird dieser sie zu unserer Klinik überweisen. Hierzu sollten Sie die entsprechenden Vorbefunde (z.B. PAP-Abstrichergebnisse) mitbringen.
Nachdem Sie gezielt nach Ihren Beschwerden im gynäkologischen Bereich befragt wurden, erfolgt die Untersuchung. Hierbei wird auf dem gynäkologischen Untersuchungsstuhl zunächst das äußere Genitale auf Veränderungen hin untersucht, z.B. Feigwarzen, Dysplasien der Vulva. Nach Einführen der Spekula wird die Scheidenschleimhaut und insbesondere der Muttermund inspiziert.
Manche Veränderungen sind hierbei schon mit bloßem Auge erkennbar.
Um auch leichte Zellveränderungen, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind, sichtbar zu machen, erfolgt danach eine Untersuchung mit dem sogenannten Kolposkop.
Mit diesem speziellen Mikroskop können Haut-/Schleimhautveränderungen unter starker Vergrößerung sichtbar gemacht werden.
Zur besseren Differenzierung zwischen normaler und veränderter Schleimhaut wird verdünnte Essigsäurelösung aufgetragen, ferner auch Jodlösung. So können krankhaft veränderte Areale von gesunden Schleimhautbereichen abgegrenzt werden. Ferner können bei der Untersuchung Zellabstriche gewonnen (Pap), bei Bedarf der HPV-Status ermittelt und weitere mikrobiologische Abstriche auf Bakterien und Pilze gewonnen werden. Bei suspekten Arealen kann unter lokaler Betäubung auch eine Probe zur feingeweblichen Untersuchung entnommen werden.

Der PAP – Abstrich
Der Name des bekannnten „Krebsvorsorgeabstriches“ geht auf Dr. Papanicolao zurück, der Ende der 20er Jahre Ergebnisse über Zelluntersuchungen nach Scheidenabstrich veröffentlicht hat. Der „PAP“ ist seither jeder Frau geläufig.
Die Zellen werden mit Watteträgern oder Bürsten gewonnen, auf einem Objektträger ausgestrichen und nach einer speziellen Färbung von unseren Gynäko-Pathologen untersucht.
Hierbei bedeuten:
PAP I : Normalbefund,
PAP II: Entzündliche / Degenerative Veränderungen (noch normal)
PAP III: Stark entzündliche und / oder dysplastische Veränderungen, unklarer Befund, Neoplasie (Krebsvorstufe) nicht auszuschließen
PAP IIID: Leichte bis mittelgradige Dysplasie
PAP IVA: Schwere Dysplasie
PAP V: Verdacht auf invasives Karzinom (Krebs)

Wie werden die Krebsvorstufen behandelt ?
Die Behandlung der Dysplasien reicht von der beobachtenden Verlaufskontrolle bei leichten Veränderungen am Muttermund bis hin zur Gebärmutterentfernung bei schweren Veränderungen. Veränderungen an der Vulva können mit dem Laser entfernt werden, z.B. Feigwarzen. Großflächige Veränderungen erfordern manchmal operative Eingriffe mit dem Skalpell, auch mit plastischen Rekonstruktionen.
Einen großen Stellenwert hat dabei auch der Einsatz des Lasers zum Zerstören oberflächlicher Hautveränderungen und bei der Konisation. Hierbei wird, z.B. mittels des Laserstrahls ein Kegel mit veränderten Zellen aus dem Gebärmutterhals geschnitten. Das Gewebe wird dann von Pathologen genau für eine abschließende Diagnose untersucht.
Einfluß auf die Behandlungsmethode haben der Schweregrad der Veränderung, die Ausdehnung, aber auch die persönlichen Lebensumstände der Patientin, wie z.B. Familienplanung, die in einem gemeinsamen Gespräch ausführlich besprochen werden.