Logo der Universitätsmedizin Mainz

Allgemeine Informationen x

In der Frauenklinik finden folgende Lehrveranstaltungen gemäß der Studienordnung der Universitätsmedizin Mainz statt:

  • Einführung in die Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Praktikum der Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Wahlunterrichtsveranstaltungen (freiwillig) Link (Pdf , 12,1 KB)

Ansprechpartner:innen

  • Neben weiteren Wahlveranstaltungen zu Spezialthemen ist die Klinik auch am Querschnitt Pathologie beteiligt. Unterrichtsbeauftragte ist Frau Prof. Dr. Skala,  christine.skala@unimedizin-mainz.de
  • Die für Belange von Studium und Lehre zuständige Verwaltungsangestellte ist Frau  Kunovic Raum 3.610, 3. Stock Gebäude 102 Tel. 17-6855

Praktikum der Gynäkologie und Geburtshilfe

  • Pflichtveranstaltung mit benotetem Leistungsnachweis, 10. Semester, 1 Semesterwochenstunde.
  • Neben einer Abschlussklausur findet das Praktikum als Kleingruppenunterricht im Kursraum der Frauenklinik ( Gebäude 102, 1. Stock ) über 2 Stunden an jeweils 5 aufeinander folgenden Tagen während des Semesters statt. Lehrinhalte sind praktische Übungen an geburtshilflichen Phantomen, das Erlernen gynäkologischer Untersuchungstechniken an Modellen inklusive Vorsorgemaßnahmen und Legen von Intrauterinspiralen, Übungen im Umgang mit aktuellen Notfällen ( POL ) sowie zur Diagnostik des Mammakarzinoms.

Blockpraktikum der Gynäkologie und Geburtshilfe

  • Pflichtveranstaltung  mit benotetem Leistungsnachweis, 10. Semester, 1 Semesterwochenstunde – Visitenmantel erforderlich.
  • Die Durchführung eines Blockpraktikums im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe stellt eine besondere Herausforderungen dar, da ein direktes Praktizieren der Studierenden an den Patient:innen aus Gründen der Wahrung der Intimsphäre nicht möglich ist.
    Um trotzdem dem Blockpraktikum eine größtmögliche Patientennähe zu geben, wird es in Form einer unterrichtsbegleiteten zweitägigen Kurzfamulatur durchgeführt :
    Das Blockpraktikum beginnt am ersten Tag mit einer kurzen Einführungsbesprechung durch eine Dozent:in der Klinik. Im Anschluss an die ärztliche Frühbesprechung werden die Studierenden durch eine speziell als Tutor:in fungierende Ärzt:in auf die Funktionsbereiche der Klinik verteilt, wobei darauf geachtet wird, dass nur maximal 2 Studierende einem Bereich zugewiesen werden. Die Betreuung der Studierenden erfolgt dann durch die in dem Bereich tätigen Ärzt:innen. Dabei werden die Studierenden in alle Funktionen der Diagnostik und Therapie inklusive OP-Säle und Geburtshilfe patientennah integriert – mit dem Bestreben ihnen auch übergreifende Einblicke in das Fachgebiet zu geben. Dieser Absicht dient auch die Neuverteilung am Morgen des zweiten Praktikumstages durch die Tutor:in. Das Blockpraktikum wird auf freiwilliger Basis auch in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 9. und 10. Semester angeboten. Hierfür wird am Ende des Semesters für die Studierenden des 9. Semesters ein gesonderter Anmeldetermin einberaumt und rechtzeitig bekanntgegeben.

Prüfungen

  • Die ärztliche Approbationsordnung ( § 27,5 ) verlangt sowohl für das Praktikum als auch für das Blockpraktikum der Gynäkologie und Geburtshilfe einen benoteten Leistungsnachweis. Dieser wird folgendermaßen ermittelt: Voraussetzung für die Scheinvergabe ist die ordnungsgemäße Teilnahme an den Praktikumstagen, die seitens der Klinik dokumentiert wird. Die Adjustierung der Benotungen erfolgt durch jeweils eine Abschlussklausur am Semesterende nach Maßgabe der Prüfungsrichtlinien des Fachbereichs Medizin. Die MC-Klausuren mit schwerpunktmäßig praxisbezogenen Fragen finden nach Möglichkeit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang statt.