Nachsorge und Rehabilitation
Unabhängig, wie weit der Darmkrebs zum Behandlungszeitpunkt bereits fortgeschritten war, raten wir allen unseren Patientinnen und Patienten, eine strukturierte Nachsorge wahrzunehmen. Ziel ist die Sicherstellung, dass nirgendwo im Körper ein erneutes Tumorwachstum (Rezidiv oder Metastasen) stattfindet oder in einer solchen Situation frühzeitig eine weiterführende Untersuchung und Behandlung einzuleiten. Auch wenn ein erneutes Tumorwachstum oder Metastasen früh erkannt werden, ist oftmals eine Heilung möglich. In der Regel treten 80 Prozent aller Rezidive in den ersten beiden Jahren nach der Therapie auf. Nach fünf Jahren sind diese nur noch selten. Daher ist die Nachsorgephase auf fünf Jahre angelegt.
In den ersten beiden Jahren finden die Kontrolluntersuchungen in kurzen Abständen statt. Danach werden die Zeitintervalle größer. Es geht allerdings nicht alleine um die medizinische Untersuchung. Da die Erkrankung sowohl körperlich als auch seelisch stark belastend sein kann, gehört für uns auch die Nachbetreuung und das Aufzeigen weiterer Leistungen dazu. Sie soll helfen, die Krankheit in das tägliche Leben und das Umfeld zu integrieren, neue Lebensziele zu entwickeln und diese zu verwirklichen.
Monate
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24
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36
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Befragung (Anamnese) Körperliche Untersuchung
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Darmspiegelung
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Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane (3)
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Spiegelung des Mastdarms (4)
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Spiralcomputertomographie (5)
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Röntgen des Brustraums (6)
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CEA-Laborwert
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Nur, wenn vor der Operation keine vollständige Darmspiegelung
erfolgt ist.
Bei unauffälligem Befund nächste Darmspiegelung nach 5 Jahren.
Eine Metaanalyse ergab einen Vorteil für ein bildgebendes Verfahren zum Nachweis von Lebermetastasen in der Nachsorge. Aus diesem Grund entschied sich die Expertenkommission das einfachste und kostengünstigste Verfahren anzuwenden.
- Nur beim Mastdarmkarzinom ohne neoadjuvante oder adjuvante Radiochemotherapie.
- Nur beim Mastdarmkarzinom drei Monate nach Abschluß der tumorspezifischen Therapie (Operation bzw. adjuvante Strahlen-/Chemotherapie) als Ausgangsbefund
- Nur beim Mastdarmkarzinom kann jährlich eine Röntgenuntersuchung des Brustraums durchgeführt werden
dass die vorab aufgeführten Daten nur Empfehlungen wiedergeben. Im konkreten Fall werden Art und Abstand der Untersuchung individuell zwischen Arzt und Patient abgestimmt. Zusätzliche Untersuchungen (Röntgen des Brustkorbes und bei bestimmten Darm-, Enddarmkrebsformen die Computertomografie des Bauchraumes und des Beckens) erfolgen in Absprache mit Ihrem Behandlungsteam des Viszeralonkologischen Tumorzentrums. Sofern Veränderungen oder Beschwerden auftreten, oder Sie beunruhigt sind, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Prinzipiell wird die Nachsorge für mindestens 5 Jahre empfohlen.
Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung
Betroffene mit Darmkrebs haben im Anschluss an die Behandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation. Eine onkologische Rehabilitation kann in einer spezialisierten Klinik ambulant oder stationär durchgeführt werden. Ob und zu welchem Zeitpunkt eine solche Maßnahme sinnvoll ist, entscheidet der Betroffene gemeinsam mit dem betreuenden Arzt. Meist erstreckt sich die Rehabilitation über einen Zeitraum von drei Wochen. Dies bietet Patienten die Möglichkeit, sich fernab vom Alltag noch einmal mit dem Erlebten auseinanderzusetzen. Ziel einer Rehabilitation ist es, den Betroffenen in seinem Alltag zu festigen und die körperlichen und seelischen Folgen einer Krebserkrankung zu mildern oder sogar zu beseitigen. Man spricht dann auch von einer Nach- oder Festigungskur.
Eine Form der onkologischen Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung, bzw. Anschlussrehabilitation genannt. Im im Gegensatz zu einer Nach- oder Festigungskur schließt sich diese direkt dem Krankenhausaufenthalt an oder, wenn eine Chemotherapie oder Strahlenbehandlung erforderlich ist, erfolgt sie direkt im Anschluss an diese Therapiemaßnahme. Ziel ist es, die akuten Auswirkungen der Therapie zu bessern, die körperliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen und Langzeitfolgen vorzubeugen. Aus diesem Grund beginnt sie spätestens zwei Wochen nach dem letzten Behandlungstermin und muss daher auch bereits während des Krankenausaufenthaltes beantragt werden. Beim Ausfüllen der Anträge und bei der Auswahl der Klinik hilft Ihnen der
Sozialdienst / die Pflegeüberleitung der Universitätsmedizin oder Ihr betreuender Arzt.