Es gibt 4 Instanzen, die rechtlich und organisatorisch in jeder deutschen versuchstierkundlichen Forschungseinrichtung, wie der Universitätsmedizin, etabliert sind. Alle Instanzen haben die Aufgabe, den Tierschutz aufrechtzuerhalten und das Tierwohl der Versuchstiere in der Einrichtung zu fördern. Ein besonderer Wert aller Instanzen liegt dabei auf die Einhaltung und Weiterentwicklung des 3R Prinzips („Reduce“, „Refine“, „Replace“) nach Russel und Burch (1959).
Alle Wissenschaftler, die tierexperimentell tätig sind, müssen speziell in Versuchstierkunde und Tierschutz geschult sein. Sie sind die erste Instanz, wenn es um Tierschutz geht, da sie direkt mit ihren Versuchstieren arbeiten. Unterstützt werden sie durch die Tierschutzbeauftragten, den Mitgliedern des Tierschutzbeirates und den versuchstierkundlichen Experten der Einrichtung. Dabei interagieren alle 4 Instanzen, gleichwohl auch jede Instanz für sich bestimmte Aufgaben und Pflichten übernimmt.
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