Die Position des Tierschutzbeauftragten wurde bereits in den frühen 70igern in versuchstierkundlichen Einrichtungen eingebracht und auch über das Tierschutzgesetz rechtlich geregelt. Die zentrale Aufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es, sich im besonderen Maße um das Wohlergehen aller Versuchstiere zu kümmern. Die Tierschutzbeauftragten sind die zentralen Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Tierschutz und Tierversuche.