Die Position des Tierschutzbeauftragten wurde bereits in den frühen 70igern in versuchstierkundlichen Einrichtungen eingebracht und auch über das Tierschutzgesetz rechtlich geregelt. Die zentrale Aufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es, sich im besonderen Maße um das Wohlergehen aller Versuchstiere zu kümmern. Die Tierschutzbeauftragten sind die zentralen Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Tierschutz und Tierversuche.
Tierschutzbeauftragte sind die Kommunikationsschnittstelle zwischen den Behörden und den Experimentatoren. Dabei beraten sie die Wissenschaftler in Versuchsplanungen, Antragstellungen und in Ersatz- und Ergänzungsmethoden. Durch innerbetriebliche Begutachtungen achten sie auf Einhaltung des Versuchsdesigns und helfen bei benötigten Anpassungen im Versuch zum Wohle der Tiere. Die Tierschutzbeauftragten werden bei ihrer Arbeit durch einen einrichtungsinternen Tierschutzbeirat unterstützt.
Die Tierschutzbeauftragten der Universitätsmedizin Mainz sind durch den Wissenschaftlichen Vorstand bestellt und durch den Fachbereichsrat sowie die Behörden bestätigt. Ihre Aufgabenbereiche, Pflichten und Kompetenzen sind hierbei durch das Tierschutzgesetz (§10), die Tierschutzversuchstierverordnung (§5) sowie die innerbetrieblichen Anweisungen geregelt.
Adresse: Translational Animal Research Center,
Geb. 1582
Hanns-Dieter-Hüsch Weg 19
55128 Mainz
3. OG, Raum 03303
Kontakt Dr. med. vet. Mirja Faßbender ++49-6131-39-21311
Dr. med. vet. Michael Zwick ++49-6131-39-27540
EMail: tierschutzbeauftragte-tarc@uni-mainz.de
Zusätzlich bieten wir ihnen gemeinsam mit unseren Kolleg*innen versuchstierkundliche Fortbildungen an.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Fortbildungspflicht in Rheinland-Pfalz für alle tierexperimentel tätigen Personen entsprechend Anlage 1 Abschnitt 1-3 Tierschutzversuchstierverordnung 8 Stunden jährlich umfasst.
Informationen zu Fortbildungsangebot des TARC, sowie anderer Einrichtungen finden Sie hier: Versuchstierkundliches Lehrzentrum
Die Möglichkeit durch tierversuchsfreie, tierzahlreduzierende oder schonendere Methoden (z.B. Zellkulturen, Organ-on-a-chip etc.) den notwendigen Erkenntnisgewinn zu erreichen, muss vor Planung eines Tierversuchs geprüft und diese Prüfung im Rahmen des Antrags auf Genehmigung dargelegt werden. Hier finden Sie Datenbanken zu Alternativ- und Ersatzmethoden.
Unter diesem Punkt sind wichtige Links, Informationen und Formulare verschiedener Behörden zusammengefasst:
Belastete Linien
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes und der Einführung der Tierschutzversuchstierverordnung im Jahre 2013 stellt die Zucht belasteter Linien einen genehmigungspflichtigen Tierversuch dar. Die objektive Entscheidung, ob bei einer Linie eine Belastung vorliegt soll anhand der Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung stattfinden.
Projektzusammenfassungen von genehmigten Tierversuchsvorhaben
Der Gesetzgeber hat dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den Auftrag erteilt, allgemein verständliche, nichttechnische Projektzusammenfassungen von genehmigten Tierversuchsvorhaben in Deutschland anonym zu veröffentlichen. Die Datenbank AnimalTestInfo enthält für die Öffentlichkeit verständliche Projektzusammenfassungen der Tierversuchsvorhaben, deren Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsinstituten der Universitäten, der Industrie und des Bundes beantragt und von den zuständigen Behörden der Bundesländer genehmigt wurden. „AnimalTestInfo“ (Datenbank zu Tierversuchsvorhaben in Deutschland)
Tierversuchsregister
Das „Animal Study Registry“ ist ein Tierversuchsregister, betrieben vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R), das ebenfalls im Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt ist. Durch Registrierung und Validierung zusätzlich zu den behördlichen Genehmigungsverfahren wird die wissenschaftliche Qualität weiter verbessert. Zusätzlich werden durch Veröffentlichung vor Durchführung und Abschluss der Versuche, Wiederholungsversuche vermieden. „Animal Study Registry“ (Studienregister von Tierversuchsprotokollen)
Nationale Ausschuss
Der Nationale Ausschuss, ebenfalls angesiedelt beim BfR, berät die zuständigen deutschen Behörden und Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz zusammenhängen. Der Nationale Ausschuss TierSchG gewährleistet, dass diesbezüglich ein Austausch über bewährte Praktiken in Deutschland stattfindet und tauscht innerhalb der Europäischen Union Informationen über die Arbeitsweise der Tierschutzausschüsse, die Projektbeurteilung sowie über bewährte Praktiken aus. Eine Auflistung der aktuellen Stellungnahmen des Ausschusses finden Sie hier: Empfehlungen des Nationalen Ausschusses (TierSchG) (bf3r.de)
Landesuntersuchungsamt
Das Landesuntersuchungsamt ist die Genehmigungsbehörde für Tierversuche des Landes Rheinland-Pfalz. Hier finden Sie neben allgemeinen Informationen auch die aktuellen Formulare dieser Behörde für den Tierversuchsbereich. Tierversuche Landesuntersuchungsamt (rlp.de)
Die Gesellschaft für Versuchstierkunde / Society of Laboratory Animal Science (GV-SOLAS) ist ein eingetragener Verein, der sich nach eigener Aussage für den verantwortungsvollen Umgang mit Versuchstieren einsetzt. Sie versteht sich als Mittler zwischen Tierschutz und Forschung zum Wohl von Mensch und Tier. Auf der Homepage der GV-Solas finden Sie eine Vielzahl von fachlichen Stellungnahmen zu den unterschiedlichsten Themen der Versuchstierkunde, die vielfach die Basis für die praktische Durchführung und die behördliche Prüfung darstellen. Auch Informationen über Fortbildungsveranstaltung etc. sind dort zu finden.
Die FELASA (Federation of European Laboratory Animal Science Associations) ist die europäische Dachorganisation der versuchstierkundlichen Fachgesellschaften. Auch die FELASA stellt auf Ihrer Homepage Stellungnahmen und Empfehlungen zu zentralen Themen der Versuchstierkunde (Z.B. zur Ausbildung, Hygienemanagement, Fortbildungsveranstaltungen etc.) zur Verfügung.
Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten europäischen und nationalen Gesetze im Rechtsbereich: