COVID-19 Testungen ab 01.03.2023
Für Mitarbeitende, Patient:innen und alle Besucher:innen gilt unabhängig vom Status der Immunisierung keine Testpflicht.
Das Testzentrum am Haupteingang der Universitätsmedizin Mainz ist ab dem 01.03.2023 geschlossen.
Patient:innen können im Verdachtsfall vor der Aufnahme oder während des Aufenthaltes durch das Klinikpersonal der Universitätsmedizin Mainz getestet werden.
Das Testzentrum am Haupteingang der Universitätsmedizin Mainz ist ab dem 01.03.2023 geschlossen.
Patient:innen können im Verdachtsfall vor der Aufnahme oder während des Aufenthaltes durch das Klinikpersonal der Universitätsmedizin Mainz getestet werden.