Für Mitarbeitende und Patient:innen der Universitätsmedizin Mainz gilt ab 01.03.2023 keine generelle Maskenpflicht mehr.
Für Besucher:innen der Universitätsmedizin Mainz gelten folgende Regelungen:
- Für Besucher:innen im engeren Sinne (= Personen die Patient:innen in der Universitätsmedizin Mainz besuchen oder sie begleiten) gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Gebäuden der Universitätsmedizin Mainz, auch in den Zimmern der Patient:innen. Dies geschieht, um die vulnerablen Patientengruppen zu schützen.
- Für Besucher:innen, die keinen Kontakt zu Patient:innen der Universitätsmedizin Mainz haben, gilt hingegen keine generelle Maskenpflicht. Dies betrifft z.B. Lieferanten, die medizinische Ausrüstung liefern, oder Gesprächspartner von Beschäftigten.