Umgang mit Interessenkonflikten
Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz hat Richtlinien zum Umgang mit der Pharmazeutischen Industrie beschlossen. Diese Richtlinien tragen der Tatsache Rechnung, dass die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie als Teil der Universitätsmedizin Mainz einerseits an einer engen wissenschaftlichen Kooperation mit der Pharmazeutischen Industrie in der Erforschung neuer Arzneimittel interessiert ist, andererseits aber als klinische Einrichtung in der Frage der Verordnung von Arzneimitteln weitestgehende Unabhängigkeit von der Pharmazeutischen Industrie erreichen will. Dies basiert auf dem Wunsch der Ärzteschaft, sich bei der Arzneimittelverordnung allein der evidenzbasierten Medizin und den Patienteninteressen zu verpflichten und aus dieser Verpflichtung heraus rationale und unabhängige Empfehlungen zur Pharmakotherapie abzugeben.
Die hier formulierten Richtlinien integrieren Vorschläge anderer (und internationaler) Gruppen und gehen über das hinaus, was der Verein der forschenden Arzneimittelhersteller (VfA) in seinem Kodex formuliert hat. Die Zusammenarbeit mit der Pharmazeutischen Industrie in klinischen Studien wird in unserem Studienzentrum „Psychische Erkrankungen“ realisiert, das wir zusammen mit dem Interdisziplinären Zentrum Klinische Studien (IZKS) und den Kliniken für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie betreiben.
Im Folgenden werden die konkreten Richtlinien für die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz beschrieben:
- Richtlinien zu Vertreterbesuchen
- Richtlinien zur Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen in der Klinik
- Richtlinien zu Arzneimittelstudien
Richtlinien zu Vertreterbesuchen
- Vertreter der Pharmazeutischen Industrie erhalten keinen direkten Zugang zu den Ärztinnen auf den Stationen oder in den Ambulanzen
- Sie haben nur Zugang zum Chefarzt oder Oberärzten der Klinik, wenn sie mit diesen über neue klinische Studien diskutieren oder wenn sie über Neueinführungen/Indikationserweiterungen oder relevante Neuigkeiten bei Substanzen berichten wollen
- Bei solchen Neuigkeiten oder Neueinführungen berichtet die Vertreterin der Pharmazeutischen Industrie in der Ärztefrühkonferenz über die neue Substanz oder Indikationserweiterung. Damit werden zum einen in effektiver und Arbeitszeit-schonender Weise alle Ärzte auf einmal erreicht, zum anderen kann durch eine kritische Diskussion der präsentierten Inhalte sichergestellt werden, dass sich die Informationen an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin orientieren und in den gesamtklinischen und ökonomischen Kontext eingebunden werden.
- Geschenke, auch noch so kleiner Art, wie z.B. Kugelschreiber, Notizblöcke oder Kalender, werden nicht angenommen.
- Reisekostenerstattungen zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder Kongressen werden nicht angenommen, sondern aus dem Fortbildungsetat der Klinik oder aus Drittmitteln bezahlt
- Arzneimittelmuster werden nicht angenommen
Richtlinien zur Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen in der Klinik
- Fortbildungsveranstaltungen in der Klinik finden ohne finanzielle Unterstützung von Pharmafirmen statt
- Bei der Auswahl der Referentinnen wird darauf geachtet, dass diese durch kritische und ausgewogene Referate bekannt geworden sind
- Alle Referenten müssen zu Beginn ihres Vortrages mögliche Interessenkonflikte offenlegen
- Reisekosten, Übernachtung und ein angemessenes Honorar für den Referenten werden aus dem Fort- und Weiterbildungsetat bezahlt
Richtlinien zu Arzneimittelstudien
- Sämtliche Arzneimittel-Studien der Klinik werden im Studienzentrum „Psychische Erkrankungen“ (SPE) durchgeführt
- Die Klinik nimmt nur an Studien mit Substanzen teil, die einen erkennbaren Fortschritt gegenüber bereits auf dem Markt befindlichen Substanzen erwarten lassen
- Die Klinik nimmt nicht an Anwendungsbeobachtungen teil. Ausnahme können groß angelegte Phase IV-Studien sein, denen ein multizentrisches und Protokoll-gebundenes Design zugrunde liegt.
- Die Kooperation mit der Pharmazeutischen Industrie ist klar und transparent mit Ausweisung von Leistung und Gegenleistung geregelt. Die vertragliche Prüfung erfolgt durch Juristen des Ressorts Forschung und Lehre der Universitätsmedizin.
- Die Annahme von Honoraren für die Studiendurchführung erfolgt auf separat eingerichtete Drittmittelkonten, die durch unabhängige Personen der Verwaltung der Universitätsmedizin verwaltet werden
- Die Klinik strebt insbesondere die verstärkte Durchführung öffentlich finanzierter Studien an, sog. „Investigator-initiated Trials“ (IITs). Beispiele finden sich auf der homepage unseres Studienzentrums.