Sollten Sie ein oder mehrere PJ-Tertiale im Ausland planen, müssen Sie sich im Vorfeld die Äquivalenz des Krankenhauses als Lehrkrankenhaus von uns bestätigen lassen, um die Anerkennung als PJ-Tertial zu gewährleisten.
Bitte reichen Sie uns die Formularvorlage zur Bestätigung des Auslandstertials (Pdf, 146,0 KB) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet per E-Mail ein. Senden Sie uns Ihr Anliegen am Besten rechtzeitig mit Ihrer gültigen Anschrift und Kontaktdaten. Nach Prüfung und erfolgreicher Ausstellung der Äquivalenzbescheinigung senden wir Ihnen diese per E-Mail und per Post zu.
Zur Ausbildung auf dem Fachgebiet der Inneren Medizin sind nur Abteilungen oder Einheiten geeignet, die über mindestens 60 Behandlungsplätze mit unterrichtsgeeigneten Patienten verfügen. Auf diesen Abteilungen muss außerdem eine konsiliarische Betreuung durch nicht vertretene Fachärzte, insbesondere der Augenheilkunde, für Hals-Nasen-Ohren Heilkunde, für Neurologie und für diagnostische Radiologie oder Strahlentherapie sichergestellt sein. Die Durchführung der praktischen Ausbildung setzt außerdem voraus, dass dem Krankenhaus den Ausbildungsanforderungen entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen; insbesondere eine leistungsfähige Röntgenabteilung, ein leistungsfähiges medizinisches Laboratorium, eine medizinische Bibliothek, ein Sektionsraum und ausreichende Räumlichkeiten für Aufenthalt und Unterrichtung der Studierenden.
Zudem sind die Krankenhäuser verpflichtet, die Ausbildung nach § 3 Absatz 1 gemäß dem Logbuch der Universität durchzuführen, mit der sie die Vereinbarung abgeschlossen haben.